Wegweiser für Existenzgründer

Amtsgericht

... trägt Ihren Betrieb in das Handelsregister ein, wenn es sich bei dem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt. Die Eintragung muss von einem Notar beglaubigt werden.
   
Arbeitsagentur
   
... teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden. Die Betriebsnummer müssen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer Arbeitnehmer/innen eintragen.

   
Bauanträge
  
… stellen Sie bitte an den Landkreis Rostock – Bauamt – Tel.: 0 38 43 - 7 55-0
www.landkreis-rostock.de
   
Erlaubnisse
   
... für die Ausübung bestimmter Gewerbe ist eine Erlaubnis erforderlich (z.B. Gaststätten, Spielhallen, Makler). Die Beratung über das Antragsverfahren und die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro der Stadt Teterow.
    
Finanzamt
  
… teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten.
   
Gewerbeanmeldung
  
... bezüglich der Anmeldung Ihres Gewerbebetriebes wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Teterow.
   
Mit der Gewerbeanmeldung werden auch alle übrigen gesetzlichen Meldepflichten erfüllt, 
nämlich:

Nicht anmelden müssen sich Angehörige der Freien Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller), darüber hinaus Wissenschaftler sowie Land- und Forstwirte. Existenzgründer/innen in diesen Bereichen müssen die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt gegenüber anzeigen.
       
Krankenkasse

... vergibt ebenfalls eine Betriebsnummer. Informieren Sie die zuständigen Krankenkassen/Ersatzkassen/Rentenversicherung über die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer/innen.