Ergänzende Benutzungsregelungen für EDV-Arbeitsplätze
Diese Benutzungsregelungen ergänzen die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek vom 17. Oktober 2001.
§ 1 Anmeldung
Für die Benutzung der öffentlichen Internet-Arbeitsplätze ist ein gültiger Benutzerausweis der Stadtbibliothek Teterow erforderlich.
Minderjährige bedürfen entsprechend § 3 Abs. (2) der gültigen Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Teterow der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
Der Benutzerausweis ist für die Dauer der Internetnutzung beim zuständigen Mitarbeiter zu hinterlegen.
§ 2 Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber Internetdienstleistern
Die Bibliothek haftet nicht für Folgen:
- von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze;
- von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.
§ 3 Haftungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer
Die Stadtbibliothek haftet nicht für:
- Schäden, die einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen;
- Schäden, die einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien, an Dateien oder Medienträger entstehen;
- Schäden, die einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
§ 4 Gewährleistungsausschluss der Bibliothek gegenüber dem Benutzer
Die Stadtbibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf:
- die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software;
- die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.
§ 5 Beachtung strafrechtlicher Vorschriften
Die Nutzer der öffentlichen Internet-Arbeitsplätze der Stadtbibliothek verpflichten sich:
- die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten;
- keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren;
- keine geschützten Daten zu nutzen.
Den Nutzern der öffentlichen Internet-Arbeitsplätze der Stadtbibliothek ist untersagt, Internet-Bereiche mit strafbaren Inhalten zu verwenden.
Dazu gehören insbesondere:
- das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) oder Gewaltdarstellungen und rassistischem Gedankengut (§ 131 StGB)
- die Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB)
- Computersabotage (§ 303b StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB)
- unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbar machen von Daten (§ 303a StGB).
§ 6 Benutzerhaftung
Der Benutzer verpflichtet sich:
- die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an Geräten und Medien entstehen, zu übernehmen;
- bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.
§ 7 Technische Nutzungseinschränkungen
Es ist nicht gestattet:
- Änderungen an den Arbeitsplätzen und den Netzkonfigurationen durchzuführen;
- technische Störungen selbständig zu beheben;
- Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren;
- eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen.
§ 8 Organisatorische Nutzungsregelungen
Die Benutzung der EDV-Arbeitsplätze erfordert:
- die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 1 EUR je angefangene ½ Stunde;
- die Beachtung der zeitlichen und programmbezogenen Nutzungseinschränkungen an den einzelnen Arbeitsplätzen.
§ 9 Zustimmung zur Benutzungsregelung und Sanktionsmaßnahmen
Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsregelung mit der Annahme der Benutzerkarte einverstanden.
Sie stimmen damit gleichzeitig zu, dass die Bibliothek zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Bibliothek beziehen, einschränken kann.
Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregelung können die in der allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.