Bericht des Bürgermeisters auf der 32. Sitzung der Stadtvertretung am 23. Januar 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
sehr geehrter Herr Bürgervorsteher,

mit dem Bericht des Bürgermeisters möchte ich Ihnen einen Einblick in die Arbeit des Hauptausschusses und der Stadtverwaltung für den Zeitraum nach der Stadtvertretersitzung am 20. Dezember 2017 geben, einige Verwaltungsstatistiken zur Kenntnis bringen und über weitere Termine und Veranstaltungen informieren.

Über folgende Themen werde ich berichten:

1.  Sitzung des Hauptausschusses am 15. Januar 2018

2.  Bestand an Arbeitslosen nach dem Rechtskreis und ausgewählten Merkmalen

3.  Statistische Angaben zu den Alters- und Ehejubiläen im Jahr 2017

4.  Termine und Veranstaltungen

 

Zu 1.:
Sitzung des Hauptausschusses am 15. Januar 2018

Nachdem alle Fachausschüsse bereits die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan, das Haushaltssicherungskonzept 2018 besprochen hatten, gab auch der Hauptausschuss nach den erläuternden Ausführungen von der Kämmerin, Frau Schmaling, eine einstimmige Empfehlung für die heutige Sitzung. Nach vielen Jahren hoher Kassenkredite sind diese nur noch formal notwendig in Höhe von 10 % der Einzahlungen im Finanzhaushalt. Bei unveränderten Hebesätzen für die Realsteuern ist die Gewerbesteuer unsere ertragreichste Einnahmequelle. Am Ende des Jahres 2017 war unser Planziel übererfüllt. Wir gehen deshalb in diesem Jahr mit einem um 600.000,00 € erhöhten Betrag in die Planung.

Schlüsselzuweisungen werden dementsprechend niedriger ausfallen. Die Kreisumlage erhöht sich, wobei die letzte Festlegung des Satzes noch nicht endgültig ist. Das Zusammenspiel von Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage und Gewerbesteuer bestimmt nachhaltig unseren Haushaltsausgleich. Gemäß des vorliegenden Haushaltes betragen die freiwilligen Leistungen je Einwohner 100,13 €, dies wären 5,4 % an den ordentlichen Erträgen. Gemäß der landeseinheitlichen Beurteilung der kommunalen Finanzkraft erreichen wir das Prädikat „gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit“.

Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 stand in zwei Beschlüssen zur Debatte sowie in der Abwägung der Stellungnahme als auch über die entsprechende Satzung. Mehrheitlich waren die Hauptausschussmitglieder der Meinung, dass das Baurecht gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage ermöglicht werden soll.

Die hohe Bedeutung unserer Freiwilligen Feuerwehr spiegelt sich auch wider in der Auflage, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erarbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass wir als Stadt ein Schutzziel für die Einsätze der Teterower Feuerwehr festlegen müssen. Die Begründung der Vorlage geht darauf ausführlich ein. Um dieses Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wird das Schutzziel zeitlich und personell in zwei Komponenten gegliedert. Man unterscheidet den Erstangriff und das Eintreffen der Unterstützungseinheit. Der Formulierung des Beschlussvorschlages für unsere Feuerwehr können Sie entnehmen, dass für zeitkritische Einsätze in bebauten Gebieten der Stadt Teterow 9 Funktionen (Einsatzkräfte) 10 Minuten nach Alarmierung mit Leitern/technischem Gerät und weitere 7 Funktionen (Einsatzkräfte) 15 Minuten nach Alarmierung mit hydraulischem Rettungsgerät am Einsatzort eintreffen sollen.

Keine Veränderungen der Vorgaben des Finanzamtes sind uns bei der Frage der Rückzahlung der Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen möglich. Eine rückwirkende Veranlagung zur Gewerbesteuer hat bei den Unternehmen ab 2002 Veränderungen der Zahlungsbeträge ergeben, die in der Aufrechnung dazu führen, dass 73.674,00 € als überplanmäßige Ausgabe zurückzuzahlen sind.

 

Zu 2.:
Bestand an Arbeitslosen nach dem Rechtskreis und ausgewählten Merkmalen

Für den Monat Dezember 2017 erhielt ich von der Bundesagentur für Arbeit die Einschätzung der Arbeitsmarktentwicklung nach Geschäftsstellenbezirken. So wurde für den Agenturbezirk Rostock, zu dem wir gehören, ausgeführt, dass sich die Arbeitslosigkeit im Dezember relativ einheitlich entwickelte. In allen Regionen war im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang zu verzeichnen. Am günstigsten war die Veränderung der Arbeitslosigkeit in Teterow, dort sank der Bestand an Arbeitslosen gegenüber dem Dezember 2016 um 17 % (Güstrow -14,8 %, Hansestadt Rostock – 9,9 %, Bad Doberan – 8,49%). Am Jahresende 2017 betrug die Arbeitslosenzahl in der Stadt Teterow 102, im Rechtskreis SGB II 319 Personen.

 

Zu 3.:
Statistische Angaben zu den Alters- und Ehejubiläen im Jahr 2017

 Geburtstage:                       218

Goldene Hochzeiten:            21

Diamantene Hochzeiten:     10

Eiserne Hochzeiten:               1

 

Zu 4.:
Termine und Veranstaltungen

03.01.2018         Sternsinger im Rathaus Teterow

06.01.2018        Teterower Hallenfußballturnier des SV Teterow 90 e.V. um den Pokal des Bürgermeisters

13.01.2018        Teterower Tannenbaumverbrennen

15.01.2018        Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Pasewalk

17.01.2018        Vorstandssitzung Deutsch-Ungarische Gesellschaft in M-V e.V. in Rostock

18./19.01.2018  Klausurtagung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Stralsund

22.01.2018        Klimakonferenz in Berlin

02.02.2018        Ausstellungseröffnung – Fotografien Siebrand Rehberg „Mecklenburgische Schweiz“ im Rathaus

07.02.2018        Sitzung der Thünengesellschaft Tellow e.V. in Leezen

09.02.2018        Jahreshauptversammlung der FFW Teterow

19.02.2018        Hauptausschusssitzung

21.02.2018        Vorstandssitzung sowie Eröffnung der Bürgermeisterwoche des Städte- und Gemeindetages M-V e.V.

23.02.2018        Jahreshauptversammlung des MC „Bergring“ Teterow e.V. im ADAC in Teterow

28.02.2018        Stadtvertretersitzung