Aktuelles

13.05.2025 73. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 22. Mai 2025

13.05.2025 73. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 22. Mai 2025

Am Donnerstag, 22. Mai 2025 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr führt Bürgermeister Andreas Lange eine weitere Bürgersprechstunde im Rathaus Teterow durch. Gern können Bürgerinnen und Bürger diesen Termin wahrnehmen, um sich vertrauensvoll mit ihren Fragen, Hinweisen und Ideen an ihn, zu wenden. Zur besseren Organisation werden Terminvereinbarungen unter Telefon-Nr. 03996 1278-12 erbeten.

24.04.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow April 2025

24.04.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow April 2025

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28.03.2025 Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze der Grundsteuer A und B

28.03.2025 Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze der Grundsteuer A und B

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem 1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Stadt auch künftig handlungsfähig bleibt, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.

Bereits im gesamten Reformprozess wurde betont, dass das Aufkommen der Grundsteuer, welches den Kommunen zusteht, in der einzelnen Kommune allein in Auswirkung der Reform nicht steigen soll (Aufkommensneutralität). Es soll eine faire und transparente Steuerpolitik gefördert werden, die sowohl die finanzielle Belastung der Eigentümer als auch die notwendigen Einnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge in Einklang bringt.

Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern müssen den aufkommensneutralen Hebesatz und ggf. vorliegende Abweichungen des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen.

Die Ermittlung des Hebesatzes errechnet sich aus der Berechnung des Quotienten:
- aus dem Gesamtaufkommen 2024 (laut Haushaltsplan) und
- der Summe aller Grundsteuermessbeträge der Finanzämter 2025 (Messbetragsvolumen)

Demzufolge wird durch einfache Rechenoperation jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ermittelt.

Hiermit veröffentlicht die Bergringstadt Teterow die aufkommensneutralen Hebesätze gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V):

Grundsteuer A:
Gesamtaufkommen 2024: 46.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 11.725 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 392 v. H.

Grundsteuer B:
Gesamtaufkommen 2024: 1.100.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 194.264 EUR

Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 566 v. H.

(Bearbeitungsstand 27.03.2025)

Der Hebesatz ab 01.01.2025 in der Grundsteuer A beträgt 360 v. H. und in der Grundsteuer B 480 v.H.

Die Stadtvertreter haben die Anpassung der Hebesätze auf einen aufkommensneutralen Hebesatz abgelehnt.

Die Grundsteuer für 2025 wurde gemäß gültiger Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen wie im Vorjahr erhoben. Folglich werden für den Haushalt 2025 der Bergringstadt Teterow Mindereinnahmen zu verzeichnen sein.

27.03.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow März 2025

27.03.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow März 2025

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27.02.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Februar 2025

27.02.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Februar 2025

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Aktuelle Veranstaltungstipps

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Grundsteuer 2025

Die regionale Entwicklung mitgestalten

Die regionale Entwicklung mitgestalten

Der Planungsverband Region Rostock informiert https://www.planungsverband-rostock.de/

 

Der Planungsverband Region Rostock betreibt derzeit die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (REP) Region Rostock. Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22.01.2024 veröffentlicht. Die erste Beteiligung wurde eingeleitet. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 hatten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten die Möglichkeit zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Bergringstadt Teterow wurde ordnungsgemäß vom Planungsverband am Planungsverfahren beteiligt.

Die Informationsvorlage M VII / 1393-1 wurde am 29.02.2024 auf der Teterower Stadtvertretersitzung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Bergringstadt Teterow im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf für die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock verlesen.

 

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Was bedeutet ISEK?

Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beschreibt verschiedene Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt für mehrere Jahre. Es ist ein informelles Papier, das kooperativ mit städtischen Institutionen, Fachplanungen, Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird. Fachexperten unterstützen diesen Prozess und geben wichtige Hinweise.

Integriertes        Themenübergreifend (Bildung, Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Grün, Energie etc.)

Stadt                  Geltungsraum sind die Stadtgrenzen (Räumlicher Bezug)

Entwicklungs     Stadt entwickelt sich. Dieser Prozess wird in einem ISEK beschrieben.

Konzept             Finales Konzeptpapier mit Analyse, Zielen und Projekten

Warum benötigt Teterow ein ISEK?

1. Strategisches Steuerungsinstrument für einen Betrachtungszeitraum 2030/2035
2. Informelles Planungsinstrument, dass eine intensive Beteiligung und ein Einbringen seitens der Bürger ermöglicht
3. Betrachtung eines breiten Spektrums von Themen und somit auch Aussagen zu vielen relevanten Themen
4. Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln

Die umfangreiche Liste von Maßnahmen, die im Rahmen des ISEK-Prozesses und der Priorisierung erarbeitet wurden, geben Handlungsansätze, wie auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen angemessen reagiert werden kann. Nachhaltige Stadtentwicklung ist ein Prozess, der einer stetigen Untersetzung der Ziele bedarf. So können weitere Projektideen in den nächsten Jahren entstehen, die die gesetzten Ziele unterstützen. Darüber hinaus sind eine Überprüfung der Ziele und ein mögliches Nachsteuern im Rahmen zukünftiger Konzept-Fortschreibungen notwendig.

 

Die Mitglieder der Teterower Stadtvertretung beschlossen am 25.01.2024 die 2. Fortschreibung (November 2023) des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Bergringstadt Teterow. Die Erste Fortschreibung erfolgte 2012, eine Ergänzung 2015.

 

Richtlinie der Bergringstadt Teterow zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks, der freien Berufe und Soloselbständiger

Richtlinie der Bergringstadt Teterow zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks, der freien Berufe und Soloselbständiger

Richtlinie der Bergringstadt Teterow zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks, der freien Berufe und Soloselbständiger

Hilfe für die Ukraine

Hilfe für die Ukraine

Informationen und Hinweise zur Hilfe für die Ukraine - Landkreis Rostock

Betreuungshilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge - DRK Kreisverband Güstrow e.V.

Informationen über Beratungsmöglichkeiten - Bundesagentur für Arbeit

Informationen und Hinweise - Malteser Werke gGmbH

Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesministerium für Arbeit und Soziales