Bürgerservice
An dieser Stelle können Sie die wichtigsten Dienstleistungen der Stadtverwaltung, Onlinedienste, weiterführende Informationen und entsprechende Formulare abrufen. ...
Wenn die Frühlingssonne durch die Fenster blinzelt, beginnt vielerorts traditionell das große Reinemachen. Es sollte aber nicht nur für Ordnung und Sauberkeit in den eigenen vier Wänden gesorgt werden, sondern auch darum herum. Das Bedürfnis, in einer sauberen Umgebung zu leben, spüren wir spätestens dann, wenn beim Spaziergang die achtlos weggeworfenen Abfälle am Wegesrand zum Thema werden.
Es wäre schön, wenn viele engagierte Teterowerinnen und Teterower an dieser gemeinsamen Nachbarschaftsaktion „Frühjahrsputz 2025“ teilnehmen. Es bleibt dabei. Für das Können gibt es nur einen Beweis, das Tun. Gemeinsam wollen wir wieder einigen Schmutzecken im Ort zu Leibe rücken.
Ein sauberes Wohnumfeld bringt mehr Lebensqualität für uns alle. Seid dabei! Für eine saubere und schöne Stadt!
Bitte bringen Sie Arbeitshandschuhe mit.
Danke für‘s Mitmachen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lange
Bürgermeister der Bergringstadt Teterow
Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem 1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Stadt auch künftig handlungsfähig bleibt, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.
Bereits im gesamten Reformprozess wurde betont, dass das Aufkommen der Grundsteuer, welches den Kommunen zusteht, in der einzelnen Kommune allein in Auswirkung der Reform nicht steigen soll (Aufkommensneutralität). Es soll eine faire und transparente Steuerpolitik gefördert werden, die sowohl die finanzielle Belastung der Eigentümer als auch die notwendigen Einnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge in Einklang bringt.
Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern müssen den aufkommensneutralen Hebesatz und ggf. vorliegende Abweichungen des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen.
Die Ermittlung des Hebesatzes errechnet sich aus der Berechnung des Quotienten:
- aus dem Gesamtaufkommen 2024 (laut Haushaltsplan) und
- der Summe aller Grundsteuermessbeträge der Finanzämter 2025 (Messbetragsvolumen)
Demzufolge wird durch einfache Rechenoperation jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ermittelt.
Hiermit veröffentlicht die Bergringstadt Teterow die aufkommensneutralen Hebesätze gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V):
Grundsteuer A:
Gesamtaufkommen 2024: 46.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 11.725 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 392 v. H.
Grundsteuer B:
Gesamtaufkommen 2024: 1.100.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 194.264 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 566 v. H.
(Bearbeitungsstand 27.03.2025)
Der Hebesatz ab 01.01.2025 in der Grundsteuer A beträgt 360 v. H. und in der Grundsteuer B 480 v.H.
Die Stadtvertreter haben die Anpassung der Hebesätze auf einen aufkommensneutralen Hebesatz abgelehnt.
Die Grundsteuer für 2025 wurde gemäß gültiger Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen wie im Vorjahr erhoben. Folglich werden für den Haushalt 2025 der Bergringstadt Teterow Mindereinnahmen zu verzeichnen sein.
Klicken Sie hier, um die Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow zu lesen!
Straßenbau Teschower Chaussee / Neukalener Straße – Kreisstraße K 50 in Teterow
hier: Information zu den Bauarbeiten und zu bevorstehenden Straßensperrungen
Im Auftrag des Landkreises Rostock und des Zweckverbandes „Wasser / Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ wird die Kreisstraße K 50 – Teschower Chaussee im Abschnitt zwischen der Unterführung und der Einmündung Danschowstraße seit einigen Monaten ausgebaut. Die Arbeiten sind planmäßig soweit fortgeschritten, dass der Asphalteinbau in der nächsten Woche voraussichtlich ab 03.04.2025 vorgenommen werden kann. Zur Deckenerneuerung der Fahrbahn wird nunmehr auch der Abschnitt der Neukalener Straße ab Bibliothek (kurz hinter der Einmündung Gartenstraße) bis zum Tunnel mit dem Fräsen der Asphaltdecke ab 02.04.2025 in die Straßenbaustelle einbezogen.
Diese Arbeiten müssen unter einer Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr ausgeführt werden.
Die Vollsperrung der Fahrbahn umfasst die gesamte Baustrecke der Neukalener Straße und der Teschower Chaussee im Abschnitt ca. 10 m hinter der Einmündung Gartenstraße bis zur Einmündung Danschowstraße ab dem 02.04.2025.
Auch die Befahrung für Gartenanlieger ist nicht möglich! Besucher und Besucherinnen der Bibliothek werden gebeten, den Parkplatz am Grünen Weg zu nutzen.
Je nach Baufortschritt und Witterungsverhältnissen wird die Befahrung natürlich schnellstmöglich wieder freigegeben.
Die Fußgänger können nach wie vor den Gehweg benutzen.
Wir bitten um Verständnis.
Klicken Sie hier, um die Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow zu lesen!
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Verpassen Sie keine Veranstaltung mehr. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht aktueller Termine in Teterow und der Umgebung zusammengestellt:
Aktuelles in Teterow und Umgebung | hier |
Veranstaltungen in ganz M-V | hier |
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Museum | hier |
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Der Planungsverband Region Rostock informiert https://www.planungsverband-rostock.de/
Der Planungsverband Region Rostock betreibt derzeit die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (REP) Region Rostock. Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22.01.2024 veröffentlicht. Die erste Beteiligung wurde eingeleitet. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 hatten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten die Möglichkeit zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Bergringstadt Teterow wurde ordnungsgemäß vom Planungsverband am Planungsverfahren beteiligt.
Die Informationsvorlage M VII / 1393-1 wurde am 29.02.2024 auf der Teterower Stadtvertretersitzung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Bergringstadt Teterow im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf für die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock verlesen.
Was bedeutet ISEK?
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beschreibt verschiedene Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt für mehrere Jahre. Es ist ein informelles Papier, das kooperativ mit städtischen Institutionen, Fachplanungen, Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird. Fachexperten unterstützen diesen Prozess und geben wichtige Hinweise.
Integriertes Themenübergreifend (Bildung, Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Grün, Energie etc.)
Stadt Geltungsraum sind die Stadtgrenzen (Räumlicher Bezug)
Entwicklungs Stadt entwickelt sich. Dieser Prozess wird in einem ISEK beschrieben.
Konzept Finales Konzeptpapier mit Analyse, Zielen und Projekten
Warum benötigt Teterow ein ISEK?
1. Strategisches Steuerungsinstrument für einen Betrachtungszeitraum 2030/2035
2. Informelles Planungsinstrument, dass eine intensive Beteiligung und ein Einbringen seitens der Bürger ermöglicht
3. Betrachtung eines breiten Spektrums von Themen und somit auch Aussagen zu vielen relevanten Themen
4. Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln
Die umfangreiche Liste von Maßnahmen, die im Rahmen des ISEK-Prozesses und der Priorisierung erarbeitet wurden, geben Handlungsansätze, wie auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen angemessen reagiert werden kann. Nachhaltige Stadtentwicklung ist ein Prozess, der einer stetigen Untersetzung der Ziele bedarf. So können weitere Projektideen in den nächsten Jahren entstehen, die die gesetzten Ziele unterstützen. Darüber hinaus sind eine Überprüfung der Ziele und ein mögliches Nachsteuern im Rahmen zukünftiger Konzept-Fortschreibungen notwendig.
Die Mitglieder der Teterower Stadtvertretung beschlossen am 25.01.2024 die 2. Fortschreibung (November 2023) des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Bergringstadt Teterow. Die Erste Fortschreibung erfolgte 2012, eine Ergänzung 2015.
Informationen und Hinweise zur Hilfe für die Ukraine - Landkreis Rostock
Betreuungshilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge - DRK Kreisverband Güstrow e.V.
Informationen über Beratungsmöglichkeiten - Bundesagentur für Arbeit
Informationen und Hinweise - Malteser Werke gGmbH
Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesministerium für Arbeit und Soziales