Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026

Aktuelles

07.09.2026 Pressemitteilung - Förderangebot zur Belebung der Teterower Innenstadt besteht weiterhin

07.09.2026 Pressemitteilung - Förderangebot zur Belebung der Teterower Innenstadt besteht weiterhin

Mit ihrer Richtlinie zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen unterstützt die Bergringstadt Teterow Vorhaben zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Antragsberechtigt sind die in der Richtlinie genannten Unternehmen und weiteren privaten Akteure, darunter auch Vereine, Stiftungen und soziale Einrichtungen.

25 Antragsteller im Jahr 2024 unterstützt

Im Jahr 2024 wurde die Förderung von 25 Antragstellern genutzt. Von dem damals zur Verfügung stehenden Gesamtbudget in Höhe von 66.000 Euro wurden 60.567,87 Euro bewilligt.

Die Antragsteller kamen aus unterschiedlichen Bereichen. Schwerpunkte waren Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Darüber hinaus wurden Vorhaben aus dem Gesundheitswesen und Handwerk sowie von Vereinen unterstützt.

Gefördert wurden unter anderem Ausstattungen, Baumaßnahmen, Möbel und Einrichtungen sowie Maßnahmen zur digitalen Präsenz, beispielsweise Websites.

Förderung konzentriert sich auf die Innenstadt

Die Förderkulisse umfasst ausschließlich die Innenstadt zwischen den beiden Stadttoren sowie die Warener Straße.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört unter anderem die Unterstützung von Neuansiedlungen in der Innenstadt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie eine Unterstützung für Gewerbetreibende vor, die unverschuldet in kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung ist unter anderem ein Zukunftskonzept, das eine Perspektive für die weitere Entwicklung und die Wiederherstellung der Liquidität aufzeigt. Bei dieser Unterstützung handelt es sich um einen zinsfreien Kredit, der innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückzuzahlen ist.

Darüber hinaus können kleinteilige Vorhaben gefördert werden, die beispielsweise die Ausstattung und Gestaltung, die Aufenthaltsqualität, die Standortentwicklung oder die digitale Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Je nach Vorhaben können bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

2025 keine Inanspruchnahme – 2026 noch möglich

Im Jahr 2025 wurde die Fördermöglichkeit nicht in Anspruch genommen. Für dieses Förderjahr können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Auch im laufenden Förderjahr 2026 wurden bislang keine Zuschüsse ausgezahlt. Die für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Mittel sind damit derzeit noch nicht ausgeschöpft.

Die Förderung erfolgt jeweils im Rahmen des für das betreffende Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Budgets.

Wichtig für Antragsteller: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nach der Richtlinie ist er grundsätzlich mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn einzureichen. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.

Fortführung ab 2027 derzeit offen

Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ob das Förderinstrument im kommenden Jahr fortgeführt beziehungsweise die Richtlinie erneut aufgelegt oder fortgeschrieben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.

Eine Entscheidung hierzu wird zu gegebener Zeit im Rahmen der weiteren Haushalts- und politischen Beratungen getroffen.

Mit dem Förderangebot möchte die Bergringstadt Teterow private Initiativen zur Stärkung und Belebung der Innenstadt unterstützen. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig vor Beginn eines geplanten Vorhabens über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren zu informieren.

Die vollständige Richtlinie und die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Bergringstadt Teterow www.teterow.de veröffentlicht.

Stadt/Ortsrecht & öffentliche Bekanntmachungen/Wirtschaftsförderung:

Richtlinie der Bergringstadt Teterow zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels, der Gastronomie, des Handwerks, der freien Berufe und Soloselbständiger

Robert Straßburg
Bürgermeister

02.09.2026 Sanierung des Ehrenmals steht bevor – Bereich vorübergehend gesperrt

02.09.2026 Sanierung des Ehrenmals steht bevor – Bereich vorübergehend gesperrt

Am Ehrenmal in den Teterower Heidbergen stehen in Kürze erste Sanierungsmaßnahmen an. Im Mittelpunkt der Arbeiten steht zunächst die Erneuerung und Instandsetzung der schadhaften Fugen. Damit soll die historische Bausubstanz gesichert und der weitere Verfall des Bauwerks verhindert werden.

Bereits im Vorfeld der geplanten Arbeiten wurde das Ehrenmal verschlossen und das Areal für die Öffentlichkeit gesperrt. Hintergrund sind unter anderem bereits festgestellte Beschädigungen am Bauwerk. Insbesondere im oberen Bereich des Ehrenmals wurden Fugen herausgebrochen. Um weitere Beschädigungen bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten zu verhindern und die vorhandene Bausubstanz zu schützen, wurde der Zugang vorsorglich eingeschränkt.

Während der eigentlichen Sanierungsarbeiten bleibt das Areal aus Sicherheitsgründen ebenfalls vollständig abgesperrt. Die Arbeiten finden teilweise in Bereichen statt, in denen ein sicherer Aufenthalt für Besucherinnen und Besucher nicht gewährleistet werden kann.

Mit der Instandsetzung soll das Ehrenmal nicht nur für die kommenden Jahre gesichert werden. Vielmehr geht es darum, Verantwortung für den Erhalt dieses historischen Ortes auch gegenüber den nächsten Generationen zu übernehmen. Das 100-jährige Jubiläum im kommenden Jahr bietet dabei einen besonderen Anlass, den Blick auf die Bedeutung und den Erhalt des Ehrenmals zu richten.

Die jetzt geplanten Arbeiten stellen dabei einen ersten Schritt dar. Je nach Zustand und den weiteren fachlichen Erkenntnissen sollen in Zukunft gegebenenfalls weitere Maßnahmen folgen, um das Ehrenmal langfristig zu erhalten.

31.08.2026 Bundesweiter Warntag am 10. September 2026

31.08.2026 Bundesweiter Warntag am 10. September 2026

Am Donnerstag, den 10. September 2026, findet der bundesweite Warntag statt.

Auch im Landkreis Rostock und damit in der Bergringstadt Teterow werden an diesem Tag die Warnsysteme für die Bevölkerung erprobt.

Der bundesweite Warntag soll dazu beitragen, die Bevölkerung für das Thema Warnung und Vorsorge zu sensibilisieren. Gleichzeitig werden die vorhandenen Warnsysteme und die technischen Abläufe auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.

Sirenen heulen um 11:00 Uhr

Der Landkreis Rostock wird am Donnerstag, 10. September 2026, um 11:00 Uhr die Sirenen im gesamten Landkreis mit dem Signal zur Warnung der Bevölkerung auslösen.

Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung der Bevölkerung ebenfalls über die Sirenen.

Die Stadt Teterow weist darauf hin, dass es sich bei den Signalen an diesem Tag um einen Probealarm handelt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen aufgrund der Sirenensignale am Warntag keine Gefahrenlage für Teterow befürchten.

Warnung auch über das Mobiltelefon

Neben den Sirenen wird auch das bundesweite Warnsystem Cell Broadcast getestet. Dabei wird um 11:00 Uhr eine Probewarnung direkt auf entsprechend geeignete Mobiltelefone gesendet. Um 11:45 Uhr folgt eine entsprechende Entwarnung.

Cell Broadcast ermöglicht es, Warnmeldungen über die Mobilfunknetze an eine große Zahl von Mobiltelefonen in einem bestimmten Gebiet zu übermitteln. Eine vorherige Anmeldung für den Empfang ist grundsätzlich nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass das Mobiltelefon technisch für Cell Broadcast geeignet und entsprechend eingestellt ist.

Der Warntag ist eine wichtige Übung, um die Warnsysteme zu überprüfen und die Bevölkerung mit den verschiedenen Möglichkeiten der Warnung vertraut zu machen. Im Ernstfall kann eine schnelle und zuverlässige Warnung entscheidend sein

Die Stadt Teterow bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Probewarnung bewusst wahrzunehmen und den Tag auch zum Anlass zu nehmen, die eigenen Möglichkeiten zur Warnung und Information zu überprüfen.

Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag sowie zu den verschiedenen Warnsystemen und zur persönlichen Vorsorge bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Robert Straßburg
Bürgermeister

27.08.2026 Einwohnerversammlung in Teschow am 28. September 2026

27.08.2026 Einwohnerversammlung in Teschow am 28. September 2026

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

wir laden Sie herzlich zur nächsten Einwohnerversammlung ein.

Montag, den 28. September 2026 um 18:00 Uhr im „Dörphus“ Teschow

Ihre Meinung ist uns wichtig!

Informieren Sie sich über aktuelle Themen im Ortsteil, stellen Sie Ihre Fragen und bringen Sie Ihre Anregungen, Anliegen und Vorschläge ein.

Nutzen Sie die Gelegenheit zum direkten Austausch und kommen Sie mit den Verantwortlichen und den Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung ins Gespräch.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Straßburg
Bürgermeister
 

27.08.2026 Bürgersprechstunde des Bürgermeisters

27.08.2026 Bürgersprechstunde des Bürgermeisters

Ihre Fragen, Ideen und Anliegen sind willkommen!

Am 29. September 2026 lädt Bürgermeister Robert Straßburg von 14:00 bis 17:00 Uhr zur Bürgersprechstunde ins Rathaus Teterow ein.

Sie möchten etwas ansprechen, haben eine Idee für Teterow und Ortsteile oder möchten einen Hinweis persönlich weitergeben? Dann kommen Sie gern mit dem Bürgermeister ins Gespräch. Die Bürgersprechstunde bietet Raum für einen offenen und vertrauensvollen Austausch über das, was Sie bewegt und was Ihnen für unsere Stadt wichtig ist.

Damit genügend Zeit für jedes Gespräch bleibt, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung unter 03996 1278-12.

25.08.2026 Presseinformation Bergringstadt Teterow - Kein Hechtfest im Jahr 2026

25.08.2026 Presseinformation Bergringstadt Teterow - Kein Hechtfest im Jahr 2026

Gemeinsame Entscheidung von Verwaltung, Bürgervorsteher und Fraktionsvorsitzenden

Das traditionelle Hechtfest wird im Jahr 2026 nicht stattfinden. Diese Entscheidung wurde in gemeinsamer Abstimmung von Verwaltung, Bürgervorsteher und Fraktionsvorsitzenden getroffen.

Grundlage für die Entscheidung sind die zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen des Jahres 2026. Zu Beginn des Jahres bestand aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushalts zunächst nicht die erforderliche Planungssicherheit, um das Hechtfest verlässlich vorzubereiten und durchzuführen. Eine Veranstaltung zum traditionellen Zeitraum rund um Pfingsten konnte daher nicht umgesetzt werden.

Im weiteren Verlauf des Jahres wurde eine Durchführung des Hechtfestes im September als mögliche Alternative betrachtet und entsprechend kommuniziert. Eine solche Terminverschiebung stellte jedoch keine abschließende Entscheidung über die tatsächliche Durchführung des Festes dar. Für eine verbindliche Durchführung waren weiterhin die erforderlichen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Voraussetzungen zu prüfen.

Darüber hinaus ist der September bereits durch eine Reihe von Veranstaltungen und Terminen geprägt. Dazu gehören unter anderem Teterow Offen, der Tag des offenen Denkmals, die Landtagswahl und das Ökumenische Kirchenfest. Hinzu kommen bereits geplante Veranstaltungen sowie terminliche Bindungen bei Schaustellern. Eine kurzfristige Durchführung des Hechtfestes unter diesen Voraussetzungen würde dem Anspruch an eine sorgfältig vorbereitete und attraktive Veranstaltung nicht gerecht.

Ein Stadtfest in der Größenordnung und mit der Bedeutung des Hechtfestes benötigt eine ausreichende Vorbereitungszeit, verlässliche organisatorische Strukturen und eine belastbare finanzielle Grundlage. Zugleich ist ein sorgsamer und verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Mitteln der Stadt ein wesentlicher Maßstab für die Planung und Durchführung städtischer Veranstaltungen.

Das Hechtfest hat eine gewachsene Tradition und ist insbesondere mit dem Zeitraum rund um Pfingsten verbunden. Eine kurzfristige Verlegung auf einen beliebigen späteren Termin würde diesem besonderen Charakter nicht ohne Weiteres gerecht.

Daher wird es im Jahr 2026 kein Hechtfest geben.

 

Zukunft des Hechtfestes gemeinsam betrachten

Mit der Entscheidung für 2026 ist keine Festlegung auf einen bestimmten Termin, Turnus oder eine konkrete zukünftige Veranstaltungsform verbunden. Eine Entscheidung über die zukünftige Durchführung des Hechtfestes ist damit ausdrücklich nicht vorweggenommen.

Vielmehr soll zunächst grundsätzlich betrachtet werden, welchen Stellenwert das Hechtfest künftig haben soll und in welcher Form eine Durchführung den heutigen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft gerecht werden kann.

Dabei soll auch betrachtet werden, welcher zeitliche Turnus einer solchen Veranstaltung unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung, des organisatorischen Aufwands und der verfügbaren Ressourcen sinnvoll und nachhaltig ist.

Für diesen Prozess soll geprüft werden, wie interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen, Gewerbetreibende und weitere Akteure angemessen einbezogen werden können. Wie eine solche Beteiligung konkret ausgestaltet wird, steht derzeit noch nicht fest und soll zu gegebener Zeit entwickelt werden.

Im Mittelpunkt der weiteren Überlegungen sollen insbesondere folgende Fragen stehen: Welchen Charakter soll das Hechtfest künftig haben? Welcher Umfang ist sinnvoll und finanzierbar? In welchem zeitlichen Rhythmus kann eine solche Veranstaltung verantwortungsvoll durchgeführt werden? Und wie kann dabei die gewachsene Tradition mit den heutigen Bedürfnissen der Stadtgesellschaft verbunden werden?

Eine solche grundsätzliche Betrachtung soll ausreichend Raum für unterschiedliche Ideen und Vorstellungen geben. Dabei werden sowohl die Tradition des Hechtfestes als auch die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt berücksichtigt.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht weder ein Termin für ein künftiges Hechtfest fest noch ist entschieden, in welchem zeitlichen Turnus oder in welcher konkreten Form die Veranstaltung künftig stattfinden soll. Für das Jahr 2027 ist derzeit ebenfalls kein Termin für ein Hechtfest festgelegt.

Die Entscheidung für 2026 ist somit keine Ankündigung für eine Durchführung im Folgejahr. Sie schafft vielmehr die notwendige Grundlage, um die Zukunft des Hechtfestes mit ausreichender Vorbereitungszeit, unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie mit angemessener Beteiligung zu betrachten.

Verwaltung, Bürgervorsteher und Fraktionsvorsitzende danken allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vereinen, Institutionen und weiteren Beteiligten für ihr Verständnis und ihre Bereitschaft, sich an der weiteren Diskussion über die Zukunft des Hechtfestes zu beteiligen.

Bergringstadt Teterow, 25.08.2026

Robert Straßburg
Bürgermeister

24.08.2026 Pressemitteilung der Gemeindewahlleitung - Neue Einteilung der Wahlbezirke zur Landtagswahl 2026

24.08.2026 Pressemitteilung der Gemeindewahlleitung - Neue Einteilung der Wahlbezirke zur Landtagswahl 2026

Im Nachgang der vergangenen Bürgermeisterwahl sind bei der Gemeindewahlleitung Hinweise und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich der bisherigen Einteilung der Wahlbezirke eingegangen. Diese Anregungen wurden zum Anlass genommen, die bestehenden Wahlbezirkszuschnitte umfassend zu überprüfen.

Nach ausführlicher Analyse und sorgfältiger Abwägung hat die Gemeindewahlleitung entschieden, alle vier Wahlbezirke der Bergringstadt Teterow neu zuzuschneiden und organisatorisch anzupassen. Ziel der Neugliederung ist eine ausgewogenere Verteilung der Wahlberechtigten sowie eine weitere Verbesserung der Abläufe am Wahltag. Die Neustrukturierung der Wahlbezirke dient der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl und soll dazu beitragen, den Wahlvorgang für alle Beteiligten möglichst bürgerfreundlich und effizient zu gestalten.

Für die Landtagswahl am 20. September 2026 bedeutet dies, dass sich für einzelne Bürgerinnen und Bürger das zuständige Wahllokal ändert. Die Gemeindewahlleitung bittet daher alle Wahlberechtigten, die Angaben auf ihrer Wahlbenachrichtigung sorgfältig zu prüfen und insbesondere auf das dort ausgewiesene Wahllokal zu achten.

Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig vor dem Wahltag zugestellt und enthalten alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Wahlbezirk und zum zuständigen Wahllokal.

Die Gemeindewahlleitung bittet um Verständnis für die vorgenommenen Änderungen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder der Wahlvorstände und die Gemeindewahlleitung der Bergringstadt Teterow gerne zur Verfügung.

Teterow, 24. August 2026
Gemeindewahlleitung der Bergringstadt Teterow

29.05.2026 Information der Bergringstadt Teterow zur Vollsperrung im Bereich „Fischersteig“ ab 1. Juni 2026

29.05.2026 Information der Bergringstadt Teterow zur Vollsperrung im Bereich „Fischersteig“ ab 1. Juni 2026

Die Bergringstadt Teterow informiert über eine bevorstehende Vollsperrung im Bereich „Fischersteig“.

Im Zuge der Baumaßnahme wird der Bereich ab Einfahrt Seestraße bis einschließlich Höhe Gasstraße ab dem 1. Juni 2026 bis voraussichtlich Ende September 2026 vollständig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Grund der Baumaßnahme ist die Erneuerung der Gas- und Elektroleitungen sowie der Breitbandversorgung durch die Stadtwerke Teterow.

Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende werden gebeten die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten und mehr Zeit für ihre Wege einzuplanen.
Der Fußgängerverkehr wird – soweit technisch möglich – aufrechterhalten. Der Parkplatz „Grüner Weg“ steht weiterhin zur Nutzung zur Verfügung.

Die Stadt Teterow bittet alle Betroffenen um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen während der Bauzeit.

Fachbereich
Bau- und Stadtentwicklung

Aktuelle Veranstaltungstipps

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Wichtige Themen

Kurabgabe in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz

Kommunale Wärmeplanung in Teterow

Die regionale Entwicklung mitgestalten - Planungsverband Region Rostock

Die regionale Entwicklung mitgestalten - Planungsverband Region Rostock

Der Planungsverband Region Rostock informiert https://www.planungsverband-rostock.de/

 

1. Beteiligung

Der Planungsverband Region Rostock betreibt derzeit die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (REP) Region Rostock. Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22.01.2024 veröffentlicht. Die erste Beteiligung wurde eingeleitet. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 hatten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten die Möglichkeit zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Bergringstadt Teterow wurde ordnungsgemäß vom Planungsverband am Planungsverfahren beteiligt.

Die Informationsvorlage M VII / 1393-1 wurde am 29.02.2024 auf der Teterower Stadtvertretersitzung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Bergringstadt Teterow im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf für die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock verlesen.

 

2. Beteiligung

Der zweite Entwurf des neuen Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (Bekanntmachung des zweiten Entwurfes) wurde von der Verbandsversammlung am 23. September 2025 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus dem eigentlichen Entwurf mit Text und Karten, der Abwägungsdokumentation und dem Umweltbericht mit mehreren Anlagen. Zusätzlich zum Umweltbericht ist ein gutachterlicher Fachbeitrag zu den Vorranggebieten Hafen, Industrie und Gewerbe veröffentlicht. Für die Nutzer geografischer Informationssysteme stehen die Geodaten der geplanten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im shape-Format zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.planungsverband-rostock.de/regionalplanung/neuaufstellung-raumentwicklungsprogramm-ab-2022/

Die Informationsvorlage M VII / 1529-1 wurde am 27.11.2025 auf der Teterower Stadtvertretersitzung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Bergringstadt Teterow im Rahmen der Beteiligung zum zweiten Entwurf für die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock einstimmig bestätigt.

24.02.2026 Ergänzung der Stellungnahme der Bergringstadt Teterow vom 27.11.2025 im Rahmen der zweiten Beteiligung zum zweiten Entwurf für die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Rostock

 

Kleine Nachbeteiligung

Kleine Nachbeteiligung im laufenden Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsplanes.
Ergänzende Beteiligung zu den letzten Änderungen im RREP-Entwurf.

Vorbereitungen und Hinweise für den Krisenfall (Bevölkerungsschutz; Waldbrandgefahr; Notfallvorsorge und Handlungsempfehlung)

Vorbereitungen und Hinweise für den Krisenfall (Bevölkerungsschutz; Waldbrandgefahr; Notfallvorsorge und Handlungsempfehlung)

Katastrophen wie Unwetter, Überschwemmungen oder flächendeckende Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Krisen und großen Schadensereignissen gefeit sind. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. (Quelle: www.landkreis-rostock.de)

Hinweise im Krisenfall Bevölkerungsschutz

 

Mecklenburg-Vorpommern, mit seiner Waldfläche von 558.000 Hektar, gehört zu den waldbrandgefährdeten Gebieten in Deutschland. Vor allem in den großflächigen Kiefernwaldgebieten der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim ist die Zündbereitschaft bei entsprechender Wetterlage besonders hoch. (Quelle: www.wald-mv.de)

Vorsorgemaßnahmen und allgemeine Verhaltensregeln

 

Neuer BBK-Ratgeber gibt Orientierung in unsicheren Zeiten – Empfehlungen für Notfallvorsorge und Handeln in Krisensituationen
Gut vorbereitet auf Krisen! Der überarbeitete Ratgeber des BBK gibt Tipps zu Notfallvorsorge, Desinformationen und Schutzmaßnahme.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seinen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen grundlegend überarbeitet und jetzt veröffentlicht. Unter dem Titel „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ ist eine aktualisierte Handlungsempfehlung für die Bevölkerung verfügbar, die digital abrufbar sowie auf Bestellung in gedruckter Form erhältlich ist und über die bisherige Fassung hinausgehende Inhalte wie etwa das Erkennen von Desinformation oder den Schutz vor Explosionen umfasst.

BBK-Vorsorgehelfer          BBK-Checklisten zur Vorsorge in Krisen- und Katastrophensituationen