Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.teterow.de.
Die Stadtverwaltung Teterow ist bemüht, die Webseite im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nicht-Text-Inhalt

Alternativtexte für Bedienelemente
Mehrere Grafiken weisen keinen aussagekräftigen Alternativtext aus.

Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Das Logo ist für assistive Technologien nicht zugänglich. Für Nutzer assistiver Technologien wird der Alternativtext nicht ausgegeben.
PDF-Dokumente: Für abgebildete Grafiken gibt es keinen Alternativtext sowie keine zusätzliche Textbeschreibung der Kernaussage.

Linkziel verlinkter Grafiken nicht eindeutig
Mehrere verlinkte Grafiken beschreiben nicht eindeutig das Linkziel, auf das sie verlinken.

Info und Beziehungen

Fehlende Beschriftungen für assistive Technologien
Mehrere Bedienelemente sind für Nutzer assistiver Technologien aufgrund fehlender Beschriftung nicht eindeutig identifizierbar.

Überschriften für assistive Technologien nicht zugänglich
Mehrere Überschriften sind für Nutzer assistiver Technologie nicht wahrnehmbar.

Überschriftenhierarchie inhaltlich nicht logisch
Mehrere Webseiten weisen inhaltlich eine nicht logische Hierarchie der Überschriften auf.

Überschriftenreihenfolge in HTML nicht hierarchisch
Auf einer oder mehreren Webseiten ist die Überschriftenreihenfolge hierarchisch nicht korrekt.

Bedeutungsvolle Reihenfolge

Umständliche Bedienung des Menüs für Nutzer assistiver Technologien
Das Hauptmenü der Website ist für Nutzer assistiver Technologien umständlich zu bedienen.

Sensorische Eigenschaften

Verweis durch sensorisches Merkmal
Ein oder mehrere Verweise erfolgen nicht sinnesunabhängig, sondern über sensorische Merkmale wie Farbe, Form, Größe, Position oder Orientierung.

Eingabezweck bestimmen

Keine Möglichkeit der programmgesteuerten Eingabe
Bei mehreren Eingabefeldern im Registrierungsformular werden benutzerspezifische Daten, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, nicht programmgesteuert zur Verfügung gestellt.

Benutzung von Farbe

Information ausschließlich durch Farbe wahrnehmbar
Wesentliche Informationen sind ausschließlich durch Farbe erkennbar, wobei die Farbänderung nicht dem geforderten Kontrastverhältnis von 3:1 entspricht.
Zusätzlich: Das gesamte Untermenü wird durch die Farbe Weiß als aktuell geöffnet gekennzeichnet. Der eigentlich geöffnete Menüpunkt „Öffnungszeiten/Sprechzeiten“ ist nicht von den anderen Einträgen zu unterscheiden.

Kontrast

Texte unzureichend wahrnehmbar
Die Kontrastverhältnisse mehrerer Texte zum jeweiligen Hintergrund sind nicht ausreichend.

Textgröße

Inhalte nach Textvergrößerung nicht wahrnehmbar
Nach einer Textvergrößerung durch die angebotene Funktion „Schrift vergrößern“ sind bei einer Fensterbreite von 1280 Pixeln mehrere Inhalte nicht mehr sichtbar oder überlagern andere Inhalte.

Bilder von Text

Texte auf Grafiken für assistive Technologien nicht zugänglich
Eine oder mehrere Grafiken enthalten relevanten Text, der für Nutzer assistiver Technologien nicht zugänglich ist. Eine Alternative für den Inhalt ist nicht vorhanden.

Automatischer Umbruch

Kein automatischer Umbruch
Mehrere Webseiten müssen bei mobiler Ansicht mit einer Browserbreite von 320 Pixeln horizontal als auch vertikal gescrollt werden. Inhalte passen sich nicht erwartungskonform an, indem sie umbrechen.

Nicht-Text-Kontrast

Kontrastverhältnisse bei Nicht-Text-Inhalten nicht ausreichend wahrnehmbar
Die Kontrastverhältnisse verschiedener Nicht-Texte-Inhalte (z. B. Bedienelemente) sind nicht ausreichend.

Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus

Durch Mouseover eingeblendete Inhalte nicht ausblendbar
Ein oder mehrere durch Mouseover eingeblendete Inhalte können nicht durch die Taste ESCAPE oder durch Aktivieren des Mouseover auslösenden Elements geschlossen werden. Der Mouseover-Inhalt verdeckt andere wesentliche Inhalte.

Tastatur

Bedienelemente nicht mit der Tastatur bedienbar
Ein oder mehrere Bedienelemente können mit der Tastatur nicht angesteuert werden. Die Bedienelemente sind bei ausschließlicher Tastaturnutzung nicht zugänglich.
      
Hauptmenü in mobiler Ansicht nicht tastaturbedienbar
Das Hauptmenü kann in der mobilen Ansicht mit der Tastatur nicht geöffnet werden.

Blöcke überspringen

Website-Bereiche nicht unterscheidbar
Mehrere Bereiche der Website sind aufgrund identischer Bezeichnung bzw. fehlender zusätzlicher Beschriftung nicht unterscheidbar.
      
Regionen nicht vollständig als solche ausgezeichnet
Auf mehreren Webseiten können wiederkehrende Blöcke nicht übersprungen werden.

Seite mit Titel

Seitentitel der Webseiten nicht aussagekräftig
Ein oder mehrere Seitentitel der Webseiten sind nicht ausreichend bezeichnet. Nutzer erhalten eine Orientierung, auf welcher Detailseite sie sich befinden, können den übergeordneten Webauftritt jedoch nicht über den Seitentitel wahrnehmen.

Fokus-Reihenfolge

Fokus-Reihenfolge nicht linear
Bei einem oder mehreren Bedienelementen entspricht die Fokus-Reihenfolge per Tastatur nicht der linear erwarteten Bedienreihenfolge.
      
Unnötiger Tabulator-Schritt
Bei mehreren Bedienelementen sind bei ausschließlicher Tastaturnutzung doppelte Schritte mit der Taste TABULATOR notwendig.
      
Cookie-Hinweis für assistive Technologien nach dem Menü zugänglich
Der Cookie-Hinweis ist für Nutzer assistiver Technologien unmittelbar nach dem Navigieren des Menüs wahrnehmbar.

Linkzweck

Linkzweck nicht ausreichend wahrnehmbar
Ein oder mehrere Linkzwecke sind im Kontext nicht ausreichend für Nutzer assistiver Technologien beschriftet.
      
Identische Linktexte mit unterschiedlichen Linkzielen
Auf einer oder mehreren Webseiten werden unterschiedliche Linkziele mit identischen Linktexten verwendet.
      
Linkzweck aufgrund fehlender Beschriftung nicht wahrnehmbar
Ein oder mehrere Linkzwecke sind aufgrund fehlender Beschriftung für Nutzer assistiver Technologien nicht wahrnehmbar.

Überschriften und Beschriftungen (Labels)

Überschrift beschreibt nicht eindeutig Thema oder Zweck
Eine oder mehrere Überschriften sind inhaltlich nicht ausreichend klar formuliert.

Fokus sichtbar

Tastaturfokus nicht ausreichend wahrnehmbar
Bei mehreren Bedienelementen, die mit der Tastatur angesteuert werden, ist in einem oder mehreren Browsern (z. B. Firefox) kein ausreichend visuell wahrnehmbarer Tastaturfokus vorhanden.
      
Kein wahrnehmbarer Tastaturfokus
Bei mehreren Bedienelementen, die mit der Tastatur angesteuert werden, ist in einem oder mehreren Browsern (z. B. Firefox) kein visuell wahrnehmbarer Tastaturfokus vorhanden. Wird anwendungsseitig kein Erscheinungsbild für den Fokus definiert, werden die browserspezifischen Einstellungen angewandt. Diese sind in Teilen unzureichend.

Konsistente Navigation

Navigationselemente unterscheiden sich
Auf einer oder mehreren Webseiten sind Navigationsmechanismen und Menüeinträge des Webauftritts nicht gleich angeordnet und nicht gleich gestaltet. Die Menüeinträge unterscheiden sich inhaltlich vom restlichen Webauftritt.
      
Fehlerkennzeichnung nicht ausreichend
In Formularen wird auf fehlerhafte Eingaben mit einer allgemeingültigen Fehlermeldung und einem visuellen Hinweis in Form von Farbänderung des entsprechenden Feldes hingewiesen. 

Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen

Pflichtfeldhinweis am Ende des Formulars
Der Hinweis zum Ausfüllen von Pflichtfeldern befindet sich am Ende des Formulars.

Vorschlag bei Fehler

Kein eindeutiger Vorschlag bei Fehler
In Formularen wird bei fehlerhaft ausgefüllten Feldern keine spezifische Empfehlung zur Korrektur vorgeschlagen.

Syntaxanalyse

Fehlerhafte HTML-Syntax
Die Prüfung der HTML-Syntax mit dem Nu Html Checker (https://validator.w3.org/nu/) verweist auf mehrere für das Prüfkriterium relevante Fehler.

Name, Rolle und Wert

Bedienelemente für assistive Technologien nicht ausreichend wahrnehmbar
Mehrere Bedienelemente sind für Nutzer assistiver Technologien aufgrund fehlender Auszeichnungen (Name, Rolle, Wert) nicht wahrnehmbar und somit nicht oder nicht ausreichend bedienbar.
      
Aktueller Menüeintrag nicht wahrnehmbar
Nutzern assistiver Technologien wird der aktuell geöffnete Menüeintrag nicht als aktuell geöffnet ausgegeben.

Statusmeldungen

Statusmeldung programmatisch nicht verfügbar
Eine oder mehrere visuell eingeblendete Fehlermeldungen sind aufgrund fehlender Rollen und/oder fehlender Eigenschaften für assistive Technologien nicht als solche ermittelbar. Die Meldungen erhalten nicht den Fokus.

Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen

Vorhandene Barrierefreiheitsfunktion
Diese Webseite bietet die folgenden Barriefreiheitsfunktionen:

Barrierefreiheitsfunktionen nicht ausreichend barrierefrei

Mehrere Barrierefreiheitsfunktionen sind nicht barrierefrei erreichbar. Folgende Anforderungen sind bei einzelnen Funktionen u. a. nicht erfüllt:

Benutzerpräferenzen

Benutzerspezifische Browseranpassungen werden nicht vollständig übernommen
Die über die Browsereinstellungen veränderte Schriftgröße wird erst bei Einstellung der Mindestgröße (z. B. über Browser Firefox) übernommen.

Barrierefreie Dokumente

Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Diese PDF-Dateien entsprechen nicht den PDF/UA- und WCAG-Standards.

Erläuterungen in Leichter Sprache

Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Web-Anwendung und deren Komponenten, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

Es gibt keine Erläuterung zu den wesentlichen Inhalten der Web-Anwendung und deren Komponenten, zu Hinweisen der Navigation sowie zu den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.01.2023 erstellt.

Sie beruht auf dem Prüfbericht der vereinfachten Überwachung vom 22.06.2022. Diese wurde von der DVZ M-V GmbH im Auftrag der Überwachungsstelle Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen.

Zur Prüfung und Ausarbeitung dieser Erklärung wurden die Prüffunktionen des Prüfportals Siteimprove und die Ergebnisse des DVZ Prüfberichtes verwendet.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.01.2023 überprüft.

Feedback

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Feedback Barrierefreiheit

Verantwortliche Abteilung der Stadt Teterow

Fachbereich für Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 1-3
17166 Teterow 
E-Mail: barrierefreiheit(at)teterow(dot)de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:


Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.