Schiedsstelle der Bergringstadt Teterow

Zu den Aufgaben einer Kommune gehört auch die Betreuung der Schiedsstelle. Diese ehrenamtlich arbeitende Stelle nimmt Aufgaben zur außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten im Stadtgebiet wahr, dazu gehören u. a. Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkeiten über Dienstleistungen. Durch die Tätigkeit der Schiedsstelle sollen Gerichtsverfahren vermieden und damit gleichzeitig auch die Gerichte entlastet
werden.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedspersonen, die ehrenamtlich tätig sind, wahrgenommen. Nach §3 SchStG M-V werden Schiedspersonen und stellvertretende Schiedspersonen von der Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Güstrow (§ 5 SchStG M-V).

Von der Stadtvertretung wurden folgende Schiedspersonen gewählt:

Herr Peter Sager und Herr Detlef Türmer

Kontakt über die Stadtverwaltung: 03996 1278-0 oder ordnungsangelegenheiten(at)teterow(dot)de