Ruhefristen
Unter Ruhefristen (oder Ruhezeiten) versteht man den Zeitraum, innerhalb dem – berechnet von der letzten Bestattung – ein Grab nicht erneut wieder belegt werden darf. Einmal soll damit eine ausreichende Verwesung der Leiche (gesundheitlicher Gesichtspunkt) gewährleistet, zum anderen einer angemessenen Totenehrung (sittlicher Gesichtspunkt) Rechnung getragen werden.
Die Fristen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Bodenverhältnisse im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Die Fristen betragen :
30 Jahre für Erdbestattungen |
20 Jahre für Urnengrabstätten |
Nach Ablauf der Ruhefristen bzw. des Nutzungsrechts besteht die Möglichkeit der Verlängerung. Rasengrabstätten werden nach Ablauf der Ruhefristen bzw. des Nutzungsrechts durch die Stadt Teterow beräumt.
Auskünfte zu den Gebühren und zur Friedhofssatzung können bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.