Benutzungs- und Gebührensatzung
Präambel
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1998 und der §§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 1. Juni 1993 wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 17. Oktober 2001 für die Benutzung und Ausleihe sämtlicher in der Stadtbibliothek angebotenen Medien und die Inanspruchnahme von Benutzungs- und Informationsdiensten folgende Satzung erlassen:
§ 1 Allgemeines
Die Bibliothek der Stadt Teterow ist eine öffentliche Einrichtung
Jede Person, die in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, die Stadtbibliothek zu benutzen und Medien zu entleihen.
Die Benutzerin und der Benutzer erkennt die Benutzerordnung, die in der Stadtbibliothek aushängt, durch ihre oder seine Unterschrift bei der Anmeldung an.
Für EDV-Arbeitsplätze der Stadtbibliothek gilt eine ergänzende Benutzungsregelung. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.
§ 2 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt in der Teterower Zeitung, an der Informationstafel der Stadtverwaltung und im Gebäude der Bibliothek.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses. Bei der Anmeldung mit Reisepass kann die Stadtbibliothek Teterow die Vorlage einer amtlichen Meldebestätigung und bei ausländischen Reisepässen zusätzlich die Vorlage einer noch mindestens drei Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung verlangen.
Für Minderjährige bedarf die Anmeldung der schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters sowie dessen schriftlicher Erklärung, dass die Benutzungsordnung anerkannt und die Haftung für den Schadensfall als auch für die Begleichung sämtlicher anfallender Entgelte übernommen wird.
Juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an und hinterlegen bis zu drei Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksbenutzung für den Antragsteller wahrnehmen.
Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern.
Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Benutzeranmeldeformular, dass er mit der Erfassung der Daten per EDV einverstanden ist.
Für Minderjährige unterschreibt wie im Abs. 2 geregelt der Erziehungsberechtigte.
Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.
Der Verlust eines Benutzerausweises ist der Stadtbibliothek Teterow unverzüglich anzuzeigen.
Jeder Wohnungswechsel und jede Namensänderung sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Benutzerausweis bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Teterow.
Die Stadtbibliothek kann die Benutzerkarte zurückverlangen, wenn ein Benutzer gegen die Benutzungsordnung oder gegen die Hausordnung verstößt.
§ 4 Entleihung und Vorbestellung von Medien
Verlängerung der Leihfrist
Die Ausleihe erfolgt gegen Vorlage eines Benutzerausweises.
Die Ausleihfrist beträgt für:
Bücher, Zeitschriften, MC, CD, Schallplatten | 4 Wochen |
Video, CD-ROM | 3 Öffnungstag |
Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
Die Leihfrist kann auf Antrag bis zu jeweils zweimal vier Wochen verlängert werden. Bei vorliegender Vorbestellung ist eine Verlängerung nicht möglich. Auf Verlangen sind die entliehen Medien bei der Verlängerung vorzulegen.
Ausgeliehene Medien können gegen Entgelt vorbestellt werden. Einzelne Medien können von der Vorbestellung ausgenommen werden.
Informationsbestände sowie die neueste Ausgabe der Zeitungen und Zeitschriften werden nicht entliehen.
Über begründete Benutzungseinschränkungen entscheidet die Leiterin der Stadtbibliothek.
Bücher und Zeitschriftenaufsätze, die sich nicht im Bestand der Teterower Stadtbibliothek befinden, können über den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Bestimmungen der entsendenden Bibliothek. Auswärtiger Leihverkehr ist kostenpflichtig.
§ 5 Rechte und Pflichten der Bibliotheksbenutzer
Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Bücher oder anderen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Medien hat der Benutzer oder sein gesetzlicher Vertreter nach den gesetzlichen Bestimmungen vollen Ersatz zu leisten.
Der Nachweis, dass ihn ein Verschulden nicht trifft, obliegt dem Benutzer.
Der Benutzer haftet auch für unzulässige Weitergabe an Dritte.
Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer solange haftbar, bis der Verlust des Benutzerausweises der Stadtbibliothek Teterow gemeldet wurde.
Die Benutzer sind verpflichtet, die Bücher und andere Medien termingerecht zurückzugeben. Wird die Leihfrist überschritten, sind Versäumnisgebühren zu entrichten.
Jeder Diebstahl von Bibliothekseigentum wird angezeigt.
Urheberrechtlich geschützte Medien dürfen nur für den eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Die Beachtung der urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen obliegt den Benutzern.
Die Hausordnung der Teterower Bibliothek (Aushang) ist für alle Besucher verbindlich.
§ 6 Ausschluss von der Benutzung
Die Benutzer, die gegen Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbibliothek Teterow ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin der Stadtbibliothek.
§ 7 Haftung
Die Stadtbibliothek Teterow haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind.
Die Stadtbibliothek Teterow haftet nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Hard- und Software der Stadtbibliothek an Daten, Dateien, Programmen und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt entsprechend für Schäden an Geräten der Benutzer, die durch die Handhabung von audiovisuellen Medien der Stadtbibliothek Teterow entstehen.
Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1 und 2 gelten nur für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Änderung der Benutzungsordnung der STADTBIBLIOTHEK TETEROW
Die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Teterow laut Beschluss der Stadtvertretung vom 17. Oktober 2001 für die Benutzung und Ausleihe sämtlicher in der Stadtbibliothek angebotenen Medien und die Inanspruchnahme von Benutzungs- und Informationsdiensten wird der § 8 Entgelte entsprechend der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 15. Dezember 2004 wie folgt geändert:
§ 8 Entgelte
Den Bibliotheksbenutzern entstehen Entgelte bei der Inanspruchnahme besonderer Dienstleistungen und aus Versäumnissen.
Folgende Entgelte werden erhoben:
Jahreskarte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (monatlich 0,50 EUR) | 6,00 EUR |
Jahreskarte Erwachsene (monatlich 1,00 EUR) | 12,00 EUR |
Tageskarte / Urlauber | 1,00 EUR |
Ausstellen eines Ersatzbenutzerausweises | 5,00 EUR |
Videoausleihe / CD-ROM / DVD | |
Überschreitung der Leihfrist je Tag / Video / CD-ROM / DVD Kinder Erwachsene | 1,00 EUR 2,00 EUR |
Zurückspulgebühr | 1,00 EUR |
Beschädigungen | 3,00 EUR |
Nutzung Internet 30 Minuten | 1,00 EUR |
Fotokopien DIN A 4 | 0,25 EUR |
Fotokopien DIN A 3 | 0,50 EUR |
Vorbestellung von ausgeliehenen Büchern und anderen Medien | 1,00 EUR |
Bearbeitungsgebühren für Fernleihbestellungen | 3,00 EUR |
Für Informationsleistungen und Recherchen, die einen hohen Zeitaufwand erfordern, trägt der auftraggebende Benutzer alle anfallenden Kosten | |
Bei Überschreitung der Leihfrist beträgt das Entgelt unabhängig von einer schriftlichen Mahnung pro Woche und Medieneinheit |
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Entgelte bei Verlust und Beschädigung von: | |
Medienbarcodes | 2,00 EUR |
CD / MC-Behälter | 2,00 EUR |
CD-ROM / Video / DVD-Behälter | 3,00 EUR |
Lingua-Behälter | 4,00 EUR |
Inlay, Booklet, Cover von audiovisuellen Materialien | 3,00 EUR |
Bei Verlust von Ausleihformularen zahlen die Benutzer | 1,00 EUR |
Bei Verlust der Medien sowie deren Beschädigung, die zu Nutzungseinschränkung führen ist Schadensersatz in voller Höhe zu leisten. Dem Benutzer obliegt es nachzuweisen, dass ein Schaden nur geringfügig oder gar nicht entstanden ist. Die Stadtbibliothek und der Benutzer vereinbaren die Art und Weise des Schadenersatzes sowie den dazu notwendigen Zeitraum | |
Gebühr für die Einarbeitung eines identischen Ersatzexemplares, eines beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums Der Benutzer zahlt die Kopie eines Buches. | 3,00 EUR |
Entgelt für alle Aufwendungen der Stadtbibliothek pro Seite DIN A 4 | 0,25 EUR |
Für das Ermitteln einer Adresse ist ein Bearbeitungsentgelt zu entrichten. | 5,00 EUR |
Die im Zusammenhang mit Informations- und Benutzungsleistungen entstehenden Auslagen sind von den Benutzern zu erstatten | |
Ersatzbeschaffung eines Schlüssels für die Schließfächer | 3,00 EUR |
Die Einziehung der ausgeliehenen Medien, der Entgelte bei Überschreitung der
Leihfrist sowie von Ersatzleistungen, zu deren Rückgabe bzw. Begleichung vergeblich aufgefordert wurde, können gemäß § 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-MV) vom 1. Juni 1993 erfolgen.
§ 9 Inkrafttreten
Die Änderung der Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Teterow tritt ab 1. Januar 2005 in Kraft.
Teterow, den 15.12.2004
Dr. Reinhard Dettmann
Bürgermeister –