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12.06.2025 - 74. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

12.06.2025 - 74. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Am Donnerstag,12. Juni 2025  in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr führt Bürgermeister Andreas Lange eine weitere Bürgersprechstunde im Rathaus Teterow durch. Gern können Bürgerinnen und Bürger diesen Termin wahrnehmen, um sich vertrauensvoll mit ihren Fragen, Hinweisen und Ideen an ihn, zu wenden. Zur besseren Organisation werden Terminvereinbarungen unter Telefon-Nr. 03996 1278-12 erbeten.

22.05.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Mai 2025

22.05.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Mai 2025

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24.04.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow April 2025

24.04.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow April 2025

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28.03.2025 Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze der Grundsteuer A und B

28.03.2025 Veröffentlichung aufkommensneutraler Hebesätze der Grundsteuer A und B

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem 1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Stadt auch künftig handlungsfähig bleibt, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.

Bereits im gesamten Reformprozess wurde betont, dass das Aufkommen der Grundsteuer, welches den Kommunen zusteht, in der einzelnen Kommune allein in Auswirkung der Reform nicht steigen soll (Aufkommensneutralität). Es soll eine faire und transparente Steuerpolitik gefördert werden, die sowohl die finanzielle Belastung der Eigentümer als auch die notwendigen Einnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge in Einklang bringt.

Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern müssen den aufkommensneutralen Hebesatz und ggf. vorliegende Abweichungen des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen.

Die Ermittlung des Hebesatzes errechnet sich aus der Berechnung des Quotienten:
- aus dem Gesamtaufkommen 2024 (laut Haushaltsplan) und
- der Summe aller Grundsteuermessbeträge der Finanzämter 2025 (Messbetragsvolumen)

Demzufolge wird durch einfache Rechenoperation jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ermittelt.

Hiermit veröffentlicht die Bergringstadt Teterow die aufkommensneutralen Hebesätze gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V):

Grundsteuer A:
Gesamtaufkommen 2024: 46.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 11.725 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 392 v. H.

Grundsteuer B:
Gesamtaufkommen 2024: 1.100.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 194.264 EUR

Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 566 v. H.

(Bearbeitungsstand 27.03.2025)

Der Hebesatz ab 01.01.2025 in der Grundsteuer A beträgt 360 v. H. und in der Grundsteuer B 480 v.H.

Die Stadtvertreter haben die Anpassung der Hebesätze auf einen aufkommensneutralen Hebesatz abgelehnt.

Die Grundsteuer für 2025 wurde gemäß gültiger Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen wie im Vorjahr erhoben. Folglich werden für den Haushalt 2025 der Bergringstadt Teterow Mindereinnahmen zu verzeichnen sein.

27.03.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow März 2025

27.03.2025 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow März 2025

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