Anmeldung
Verfahren und Fristen
Kinder können während des ganzen Jahres aufgenommen werden - vorausgesetzt es sind freie Plätze vorhanden. Die Kita ist in kommunaler Trägerschaft und für Kinder des Ortes und Umgebung nutzbar.
Der Landkreis Rostock als zuständiger Träger der Jugendhilfe bearbeitet die Prüfung der Inanspruchnahme eines Platzes im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Seite des Landkreises Rostock.
Ansprechpartner
Wenden Sie sich bitte an die Leiterin Frau Hübner bzw. stellv. Leiterin Frau Grunt bei:
- Aushändigung von Anträgen und Beratung
- Elterngespräch (Überblick zur Arbeitsweise der Kita und Elternbeiträge)
- Besichtigung der Einrichtung
- Vorstellung der zukünftigen Erzieherin
- Absprache der Eingewöhnung
- Krabbelgruppe jeden Dienstag 14.30 Uhr (gilt nicht in Zeiten der Corona-Pandemie)
Altersgrenzen unserer Einrichtung können Kinder im Alter ab 3 Monaten bis 10 Jahren aufgenommen werden.
Aufnahmekriterien
- Kinder, deren Eltern berufstätig sind
- Kinder, deren Eltern Unterstützung in der Betreuung benötigen
- Kinder von arbeitsuchenden Erziehungsberechtigten, Auszubildenden und Studentinnen
Die Dauer der Betreuung richtet sich nach der bedarfsgerechten Platzzuweisung durch das Jugendamt Güstrow (nach Antragstellung).
Informationen zur Beantragung eines Kitaplatzes
Krippe/Kindergarten
Ganztagsplatz maximal 10 Stunden täglich |
Teilzeitplatz maximal 6 Stunden täglich |
Halbtagsplatz maximal 4 Stunden täglich |
Hort
Ganztagsplatz - täglich 6 Stunden |
Teilzeitplatz - täglich 3 Stunden
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