Bürgerservice
An dieser Stelle können Sie die wichtigsten Dienstleistungen der Stadtverwaltung, Onlinedienste, weiterführende Informationen und entsprechende Formulare abrufen. ...
Gemeindewahlleitung
Bekanntmachung Wahl des stellvertretenden Wahlleiters
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung zur Regelung der Plakatwerbung für die Bundestagswahl
Aufruf zur Mitarbeit in einem städtischen Wahllokal anlässlich der vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Für die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag suchen wir wieder Teterower Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als ehrenamtliche Wahlhelfer in einem der vier Urnenwahlbezirke oder in dem Briefwahlvorstand mitzuarbeiten. Ihre Aufgabe besteht darin, die gesetzlich geregelte Durchführung der Stimmabgabe abzusichern und nach Beendigung der Wahlzeit das jeweilige Wahlergebnis zu ermitteln. Die Wahlvorstände erhalten im Vorfeld eine Übersicht ihrer Aufgaben und eine detaillierte Anleitung. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit zahlt die Stadt Teterow eine Aufwandsentschädigung. Mit dem Beschluss der Stadtvertretung vom 19. Dezember 2024 wurden die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer wie folgt angepasst: Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz im Urnenwahlvorstand eine Aufwandsentschädigung von 80 EUR, im Briefwahlvorstand eine Aufwandsentschädigung von 60 EUR.
Wenn wir Sie mit unserem Aufruf erreichen konnten, würden wir uns über Ihre schriftliche Rückmeldung freuen. Diese sollte bis spätestens 17. Januar 2025 bei uns eingehen und folgende Angaben enthalten:
- Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Urnen- oder Briefwahlvorstand
- vollständiger Name
- vollständige Wohnanschrift
- Telefonnummer, unter welcher wir Sie erreichen können.
Sollten Sie noch Fragen haben, beantworten wir diese gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter 03996/1278-55 oder per E-Mail unter wahlen@teterow.de.
Wir bedanken uns bereits an dieser Stelle für Ihre tatkräftige Unterstützung.
Teterow, den 20. Dezember 2024
Stadt Teterow
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar 2025 wird der neue Bundestag gewählt.
Der Wahltag wird gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes vom Bundespräsidenten festgelegt.
Der Bundespräsident hat bereits seine Zustimmung zum 23. Februar 2025 als Wahltermin signalisiert.
Im Einwohnermeldeamt bleiben aufgrund der Vorbereitung der Wahl folgende Sprechtage geschlossen:
Alle weiteren ordnungsrechtlichen Angelegenheiten können Sie unberührt davon wie gewohnt klären.
Wir bitten Sie weiterhin Ihre Briefwahlunterlagen nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten zeitnah zu beantragen, um einen zügigen und störungsfreien Arbeitsvorgang zu den Wahlen gewährleisten zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Klicken Sie hier, um die Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow zu lesen!
Am Donnerstag, 23. Januar 2025 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr führt Bürgermeister Andreas Lange eine weitere Bürgersprechstunde im Rathaus Teterow durch. Gern können Bürgerinnen und Bürger diesen Termin wahrnehmen, um sich vertrauensvoll mit ihren Fragen, Hinweisen und Ideen an ihn, zu wenden. Zur besseren Organisation werden Terminvereinbarungen unter Telefon-Nr. 03996 1278-12 erbeten.
Bei den derzeit laufenden Bauarbeiten zur Verlegung einer neuen Abwasserdruckrohrleitung und einer neuen Trinkwasserleitung in der Teschower Chaussee, ist es zusätzlich gelungen, den Landkreis Rostock für eine Erweiterung des Bauvorhabens „ins Boot“ zu holen. Die bisher nur halbseitig vorgesehene Straßenerneuerung wird nun auf voller Breite mit einer Deckenerneuerung ab Kreuzung „Gartenstraße“ bis zur Unterführung „Neukalener Straße“ und ab dort bis zur „Danschowstraße“ mit vollem Straßenausbau inklusive Unterbau umgesetzt. Zusätzlich wird der Gehweg ab Unterführung „Neukalener Straße“ bis zur Kreuzung „Am Friedhof“ und die Bordanlage auf ganzer Länge durch die Stadt erneuert.
Der Bauzeitenplan verschiebt sich durch die zusätzlichen Bauleistungen bis zum Ende des Frühjahres 2025, wobei mögliche Winterunterbrechungen hier noch nicht berücksichtigt sind. Durch diese vorgezogenen zusätzlichen Maßnahmen entfallen jedoch spätere Sperrungen und Kosten bezüglich des Straßen– und Gehwegbaus.
Die Umleitung erfolgt weiterhin über den „Birkenweg“. Den Anwohnern der „Teschower Siedlung“ ist die Zufahrt über die Straße „Am Friedhof“ gestattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Klicken Sie hier, um die Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow zu lesen!
Aktuell kontaktiert die Firma FM Focus Marketing mit Sitz in den USA Gewerbetreibende/Unternehmen aus Teterow und Umgebung, um Anzeigen in einer Bürgerbroschüre zu verkaufen. Bei dem Anruf wird durch die Dame der Eindruck eines Folgeauftrags einer Werbeanzeige vermittelt. Im Anschluss erhält der Angerufene ein Formular per Mail oder Fax, das schnell unterschrieben zurückgeschickt werden soll.
Beispiel einer Email, die der Stadtverwaltung vorliegt:
„Sehr geehrter Herr…………,
Wie eben telefonisch besprochen, erhalten Sie beiliegend das Layout Ihrer aktuellen Werbeanzeige.
Wir bitten Sie, Ihre Anzeige auf Richtigkeit zu prüfen und uns die Bestätigung, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen, zurück zu senden.
Bitte beachten Sie hierbei, dass wir Ihren Auftrag nur akzeptieren können, wenn dieser von einer handlungsbevollmächtigten Personen Ihrer Firma unterschrieben hat.
Eine Bestätigung mit i. A. (im Auftrag), sowie digitale Unterschriften können wir aus rechtlichen Gründen nicht akzeptieren.
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass Ihre Werbeanzeige
bis November 2025 läuft und nach Beendigung der Laufzeit automatisch für Sie ausläuft und nicht verlängert wird.
Diesbezüglich brauchen Sie schriftlich nichts Aufsetzen.“
Wir weisen darauf hin, dass diese Firma nicht mit der Stadtverwaltung Teterow zusammenarbeitet und wir legen aktuell auch keine neue Bürgerbroschüre auf.
Bitte unterschreiben Sie diesen Auftrag nicht. Melden Sie es gerne dem Polizeirevier in Teterow. Die Mitarbeitenden wurden von uns in Kenntnis gesetzt.
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
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Verpassen Sie keine Veranstaltung mehr. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht aktueller Termine in Teterow und der Umgebung zusammengestellt:
Aktuelles in Teterow und Umgebung | hier |
Veranstaltungen in ganz M-V | hier |
Bibliothek | hier |
Museum | hier |
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Der Planungsverband Region Rostock informiert https://www.planungsverband-rostock.de/
Der Planungsverband Region Rostock betreibt derzeit die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (REP) Region Rostock. Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22.01.2024 veröffentlicht. Die erste Beteiligung wurde eingeleitet. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 hatten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten die Möglichkeit zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Bergringstadt Teterow wurde ordnungsgemäß vom Planungsverband am Planungsverfahren beteiligt.
Die Informationsvorlage M VII / 1393-1 wurde am 29.02.2024 auf der Teterower Stadtvertretersitzung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Bergringstadt Teterow im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf für die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock verlesen.
Was bedeutet ISEK?
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beschreibt verschiedene Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt für mehrere Jahre. Es ist ein informelles Papier, das kooperativ mit städtischen Institutionen, Fachplanungen, Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird. Fachexperten unterstützen diesen Prozess und geben wichtige Hinweise.
Integriertes Themenübergreifend (Bildung, Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Grün, Energie etc.)
Stadt Geltungsraum sind die Stadtgrenzen (Räumlicher Bezug)
Entwicklungs Stadt entwickelt sich. Dieser Prozess wird in einem ISEK beschrieben.
Konzept Finales Konzeptpapier mit Analyse, Zielen und Projekten
Warum benötigt Teterow ein ISEK?
1. Strategisches Steuerungsinstrument für einen Betrachtungszeitraum 2030/2035
2. Informelles Planungsinstrument, dass eine intensive Beteiligung und ein Einbringen seitens der Bürger ermöglicht
3. Betrachtung eines breiten Spektrums von Themen und somit auch Aussagen zu vielen relevanten Themen
4. Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln
Die umfangreiche Liste von Maßnahmen, die im Rahmen des ISEK-Prozesses und der Priorisierung erarbeitet wurden, geben Handlungsansätze, wie auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen angemessen reagiert werden kann. Nachhaltige Stadtentwicklung ist ein Prozess, der einer stetigen Untersetzung der Ziele bedarf. So können weitere Projektideen in den nächsten Jahren entstehen, die die gesetzten Ziele unterstützen. Darüber hinaus sind eine Überprüfung der Ziele und ein mögliches Nachsteuern im Rahmen zukünftiger Konzept-Fortschreibungen notwendig.
Die Mitglieder der Teterower Stadtvertretung beschlossen am 25.01.2024 die 2. Fortschreibung (November 2023) des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Bergringstadt Teterow. Die Erste Fortschreibung erfolgte 2012, eine Ergänzung 2015.
Informationen und Hinweise zur Hilfe für die Ukraine - Landkreis Rostock
Betreuungshilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge - DRK Kreisverband Güstrow e.V.
Informationen über Beratungsmöglichkeiten - Bundesagentur für Arbeit
Informationen und Hinweise - Malteser Werke gGmbH
Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesministerium für Arbeit und Soziales