Wichtige Mitteilung der Stadtkasse Teterow

Ab dem 01.01.2024 wird das Konto der Deutschen Bank nicht mehr für Ihre Zahlvorgänge zur Verfügung stehen. Bitte nutzen Sie dann ausschließlich eines der beiden nachfolgend genannten Konten:

Ospa:  DE36 1305 0000 0755 0045 40     |     DKB:  DE77 1203 0000 0010 0374 71

oder machen Sie vom SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch.

Aktuelles

05.12.2023 Rathaus zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen

Das Rathaus ist in der Zeit vom 27. Dezember 2023 bis zum 29. Dezember 2023 geschlossen.

In diesem Zusammenhang werden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, u. a. frühzeitig auf die Gültigkeit vorhandener Personalausweise und Reisepässe zu achten, da geplante Neubeantragungen der Dokumente in diesem Zeitraum nicht möglich sein werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie vorher unter 03996 1278-0 sowie unter den bekannten Servicenummern.

Ab Dienstag, den 2. Januar 2024 ist die Stadtverwaltung dann wieder zu den derzeit geltenden Sprechzeiten zu erreichen.

  Dienstag Donnerstag Freitag
Zentrale Dienste 08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr
Standesamt 08.30 - 12.00 Uhr
 
08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
 
Bau- und Stadtentwicklung 08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr
Finanzen 08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
 
Schule, Kultur, Sport und Wohngeld 08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
 
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten 08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
08.30 - 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

01.12.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow November 2023

01.12.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow November 2023

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29.11.2023 56. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 14. Dezember 2023

29.11.2023 56. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 14. Dezember 2023

Am Donnerstag, 14. Dezember 2023 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr führt Bürgermeister Andreas Lange eine weitere Bürgersprechstunde im Rathaus Teterow durch. Gern können Bürgerinnen und Bürger diesen Termin wahrnehmen, um sich vertrauensvoll mit ihren Fragen, Hinweisen und Ideen an ihn, zu wenden. Zur besseren Organisation werden Terminvereinbarungen unter Telefon-Nr. 03996 1278-12 erbeten.

13.11.2023 kostenloses Parken in der Advents- und Weihnachtszeit 2023

13.11.2023 kostenloses Parken in der Advents- und Weihnachtszeit 2023

Die Bergringstadt Teterow zeigt sich in der Vorweihnachtszeit wie auch in den Vorjahren wieder kunden- und einzelhandelsfreundlich.

Bereits ab Montag, den 20. November 2023 bis voraussichtlich Anfang Januar 2024 werden die Parkscheinautomaten abgeschaltet. Jedoch ist die freie Parkzeit auf 2 Stunden begrenzt. Damit soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zu u.a. den Einzelhandelsgeschäften finden können und die Parkplätze nicht von Dauerparkern besetzt werden. Die Stadt bittet darum, die Parkscheibe gut sichtbar auszulegen, da insbesondere in der Innenstadt die Einhaltung der Parkzeit weiterhin durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrolliert wird.

27.10.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Oktober 2023

27.10.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Oktober 2023

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29.09.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow September 2023

29.09.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow September 2023

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Neuer Nahverkehrsplan für die Region Rostock

Aktuelle Veranstaltungstipps

Aktuelle Veranstaltungstipps

Verpassen Sie keine Veranstaltung mehr. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht aktueller Termine in Teterow und der Umgebung zusammengestellt:
    

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Wichtige Themen

Ausgleichsbeträge Sanierungsgebiet Nord/Ost

Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen

Sehr geehrte Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer,

die Bergringstadt Teterow ist als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 3 E-Rechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die vom Land M-V empfohlene Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE).

Seit dem 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.

Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.

Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Bergringstadt Teterow enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Bitte fügen Sie der elektronischen Rechnung zusätzlich die Rechnung in Form einer PDF-Datei bei.

Die Leitweg-ID der Bergringstadt Teterow lautet: 13072106-K000-02

Informationen zu den Elektronischen Rechnungen (XRechnungen) finden Sie hier.

Historische Stadtmühle sucht neuen Betreiber für ein gastronomisches Gewerbe

Historische Stadtmühle sucht neuen Betreiber für ein gastronomisches Gewerbe

Der ehemalige Betreiber der Stadtmühle in Teterow hat aus wirtschaftlichen Gründen seine Tätigkeit in diesem Objekt beendet.

Das Ziel der Stadt Teterow ist es, auch weiterhin eine gastronomische Einrichtung in diesem sehr schönen Ambiente zu unterhalten.

Interessierte können ihre Bewerbung und Vorstellungen schriftlich an die

     Bergringstadt Teterow
     Der Bürgermeister
     Marktplatz 1-3
     17166 Teterow
     E-Mail:
buergermeister(at)teterow(dot)de

     oder

     Teterower Wohnungsgesellschaft mbH
     Marktplatz 8
     17166 Teterow
     E-Mail:
zentrale(at)teterower-wg(dot)de

richten.

An dieser Stelle finden Sie das Exposé der Stadtmühle Teterow.

Informationen für den Krisenfall

Informationen für den Krisenfall

Bürgerinformation der Bergringstadt Teterow - Notfallplanung bei außergewöhnlichen Schadenereignissen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Sorge, dass eine Energiemangellage zu einem längerfristigen Stromausfall führen könnte, beschäftigt auch in der Bergringstadt Teterow viele Menschen. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Christan Pegel, beruhigte unlängst: „Es spricht momentan sehr vieles dafür, dass wir gut durch den Winter kommen werden. Die Gasspeicher sind gefüllt. Das Oktoberwetter war außerordentlich mild. Wenn wir alle, jeder Einzelne von uns, auch weiterhin sparsam mit Strom, Gas, Wärme und Warmwasser umgehen, stehen unsere Chancen gut, dass es zu keiner Mangellage kommen wird.“

Die Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern wurden durch das Land M-V und den Landkreis Rostock aufgefordert, im Hinblick auf eine mögliche Energiemangellage u.a. Wärmeinseln und Katastrophenschutzleuchttürme vorzuplanen.

Die Bergringstadt Teterow hat diesbezüglich einen Krisenstab gebildet, in dem u.a. der Bürgermeister, die Fachbereichsleiter, die Freiwillige Feuerwehr Teterow, die örtliche Polizei, die Stadtwerke Teterow GmbH sowie der Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ mitwirken und sich im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben abstimmen.

Als Leuchtturm wird das städtische Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Fischersteig 28, 17166 Teterow) geplant. Hier wird der Verwaltungsstab und die Freiwillige Feuerwehr Teterow die Arbeit koordinieren. Die Stadtwerke Teterow GmbH und der Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ sind diesbezüglich vom Standort in der Gasstraße aus tätig.

In der Turnhalle Ost (Straße der Freundschaft 5, 17166 Teterow) und in der Turnhalle Am Schulkamp (Schulkamp 4-6, 17166 Teterow) ist die Einrichtung von sogenannten Betreuungs- und Anlaufstellen zum Aufwärmen („Wärmehallen“) beabsichtigt.

Eine Bevorratung von Lebensmitteln, Hausapotheke, Hygieneartikeln und Energiereserven wird vom Bund, dem Land M-V sowie den Landkreisen empfohlen. Die Bergringstadt Teterow unterstützt diese Empfehlungen.

Auch uns geht es nicht darum Panik zu verbreiten, aber Vorsorge und Vorbereitung verschaffen zumindest erst einmal ein gutes Gefühl und sollte es zu einem längerfristigen Stromausfall kommen, sind die Bürger nicht sofort auf Unterstützung angewiesen und können sich zunächst selbst helfen.

An dieser Stelle finden Sie u.a. den vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegebenen Ratgeber/Leitfaden sowie eine Checkliste für die Maßnahmen zur Vorsorge durch die Bevölkerung. Diese Informationen geben einen guten Überblick darüber, wie ein Vorrat angelegt werden sollte. Neben dem allgemeinen Speisevorrat gehört in jeden Haushalt auch ein Vorrat an lagerfähigen und ungekühlt haltbaren Lebensmitteln und Getränken für zehn Tage. Von Hamsterkäufen ist dringend abzuraten.

Die Vorräte können mit jedem Einkauf sukzessive und mit Augenmaß angelegt werden. Wichtig ist ein regelmäßiges Umwälzen der Vorräte. So werden Lebensmittel vor Ende der Haltbarkeit im Alltag verbraucht.

Gerade in Krisen oder Notfallsituationen ist eine gute persönliche Vorbereitung der Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung. Auch ein Austausch mit Familie, Freunden und Nachbarn könne in solchen Situationen hilfreich sein. Es ist einfach wichtig, sich einmal mit dieser Thematik zu befassen und die eigene Bevorratung zu überprüfen. Gut vorbereitet wirkt das Schreckgespinst eines Stromausfalls ein ganzes Stück weniger beängstigend.

Die Notfallplanung bei einem langanhaltenden Stromausfall baut auf folgende Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf:

  • Hilfe aus den Nachbarbereichen ist nicht zu erwarten und auch die Bergringstadt Teterow und Behörden/Betriebe müssen mit eigenen Mitteln auskommen. Alle Bereiche des täglichen Lebens werden betroffen sein.
  • Eine Rundumversorgung der Bevölkerung ist durch die Stadt objektiv nicht leistbar.
  • Privatpersonen, Firmen und Einrichtungen müssen selbst Vorsorge treffen.
  • Städte und Gemeinden sollen Hilfestellung geben, sie haben in erster Linie ihre eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Eine Rundum-Versorgung für jede Bürgerin und jeden Bürger ist durch die Behörden nicht leistbar. Eine aktive Vorbereitung und Mithilfe der Bevölkerung ist deshalb unerlässlich.

Um die Auswirkungen eines langanhaltenden Stromausfalls zu reduzieren, sollte jeder Haushalt so vorbereitet sein, dass er einige Tage ohne Hilfe von außen auskommt.

Jeder Bürger muss sich deshalb – entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – selbst auf einen Stromausfall vorbereiten.

Vor dem Stromausfall:

  • Vorrat an Kerzen, Streichhölzern und Taschenlampen anlegen
  • Trinkwasser, Lebensmittel und Hygieneartikel für 1 – 2 Wochen bevorraten
  • batteriebetriebenes Radio vorhalten
  • persönliche Notfallvorsorge: Medikamente, Erste-Hilfe-Set und Pflegemittel bevorraten
  • immer ausreichend Bargeld vorrätig haben, da die Bankautomaten nicht funktionieren
  • Ersatzbatterien vorhalten
  • warme Kleidung und Decken vorhalten
  • wo notwendig, Vorräte an Holz, Kohle oder Briketts vorhalten
  • Treffen Sie Vorkehrungen, um pflegebedürftige Angehörige betreuen zu können.
  • Fahrzeuge sollten möglichst immer vollgetankt sein, da im Fall des längeren Stromausfalls auch Tankstellen nur eingeschränkt funktionieren. Auch wäre ein handelsübliches Notstromaggregat mit 20 Liter Betriebsstoff von Vorteil.

Während des Stromausfalls:

  • Leitungen für Notrufnummern freihalten: Stromausfall stellt keinen Notfall dar
  • Elektrische (Heiz-)Geräte ausschalten
  • Kühlschränke/Gefrierschränke geschlossen lassen
  • batteriebetriebene Radios liefern Informationen des behördlichen Krisenstabes und der Stromversorger
  • auf Hinweise im (Auto-)Radio achten
  • auf erhöhte Brandgefahr bei Nutzung von Kerzen achten
  • mit einem Camping- bzw. Gaskocher/Grill können kleinere Mahlzeiten zubereitet werden
    (Achtung: nur im Freien verwenden!)
  • Eigene Stromaggregate aufgrund giftiger Abgase nur im Freien verwenden!
  • Bei Verwendung von Gasflaschen auf ausreichende Belüftung achten!

Nach dem Stromausfall:

  • Elektrische Geräte nacheinander einschalten
  • Lebensmittel im (Tief-)Kühlschrank überprüfen
  • Kontrolle von Uhren und Wecker
  • Vorräte auffüllen
  • Vorsorge für nächsten Stromausfall treffen

Werden bei einem Stromausfall gasbetriebene Heiz- und Lichtquellen, Kerzen und dergleichen betrieben, besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Rauchmelder, die heute in jedem Raum installiert sein sollten, schaffen hier mehr Sicherheit.

Bei der vorsorglichen Beschaffung von gasbetriebenen Heizquellen sollte darauf geachtet werden, dass Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. eine Sauerstoffmangelsicherung bei dem Gerät, vorhanden sind. Darüber hinaus muss bei der Verwendung von offenen Flammen in Innenräumen, wie z.B. Kerzen und Gasflammen, auf eine ausreichende Lüftung geachtet werden.

Auch sollten Sie sofort nach Eintritt des Stromausfalls alle elektrischen Wärmegeräte wie Herd/Ofen, Bügeleisen, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Heizdecken und -lüfter etc. ausschalten. So verhindern Sie den unkontrollierten Betrieb dieser Geräte beim Wiederkehren des Stroms. Für den Notfall sollten Löschmittel, z.B. Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecke etc. vorhanden sein.

Die Information der Bevölkerung bei einem Stromausfall erfolgt in der Erstphase noch über Internet oder Radio, in der weiteren Folge - soweit möglich - u.a. über Lautsprecherfahrzeuge bzw. über die Aushangtafeln des Informations- und Besucherleitsystems der Bergringstadt Teterow.

Die Notrufnummern von Polizei und Feuerwehr dienen ausschließlich der Meldung von Notfällen. Bitte wählen Sie den Notruf nicht zu Auskunftszwecken.

 

Bergringstadt Teterow
Der Bürgermeister
Marktplatz 1-3
17166 Teterow

Tel.: +49 3996 127812
Mail: info@teterow.de
Web: www.teterow.de

Hilfe für die Ukraine

Hilfe für die Ukraine

Informationen und Hinweise zur Hilfe für die Ukraine - Landkreis Rostock

Betreuungshilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge - DRK Kreisverband Güstrow e.V.

Informationen über Beratungsmöglichkeiten - Bundesagentur für Arbeit

Informationen und Hinweise - Malteser Werke gGmbH

Wohngeldreform 01.01.2023

Wohngeldreform 01.01.2023

Zur Wohngeldreform 2023 können Sie sich auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen www.bmwsb.bund.de informieren.
Um einen künftigen Wohngeldanspruch zu prüfen, nutzen Sie folgenden Link https://wohngeld-mv.de/rechner
. Hier können Sie eine unverbindliche Rechnung vornehmen.