Aktuelles

21.03.2023 49. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 11.05.2023

21.03.2023 49. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 11.05.2023

Am Donnerstag, 11. Mai 2023 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr führt Bürgermeister Andreas Lange eine weitere Bürgersprechstunde im Rathaus Teterow durch. Gern können Bürgerinnen und Bürger diesen Termin wahrnehmen, um sich vertrauensvoll mit ihren Fragen, Hinweisen und Ideen an ihn, zu wenden. Zur besseren Organisation werden Terminvereinbarungen unter Telefon-Nr. 03996 1278-12 erbeten.

21.03.2023 48. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 13.04.2023

21.03.2023 48. Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 13.04.2023

Am Donnerstag,13. April 2023 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr führt Bürgermeister Andreas Lange eine weitere Bürgersprechstunde im Rathaus Teterow durch. Gern können Bürgerinnen und Bürger diesen Termin wahrnehmen, um sich vertrauensvoll mit ihren Fragen, Hinweisen und Ideen an ihn, zu wenden. Zur besseren Organisation werden Terminvereinbarungen unter Telefon-Nr. 03996 1278-12 erbeten.

16.03.2023 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaftsversammlung 31.03.2023

16.03.2023 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaftsversammlung 31.03.2023

Klicken Sie hier, um die Bekanntmachung der Jagdgenossenschaftsversammlung zu lesen.

09.03.2023 Einladung zum Frühjahrsputz der Bergringstadt Teterow am 01.04.2023

09.03.2023 Einladung zum Frühjahrsputz der Bergringstadt Teterow am 01.04.2023

Wenn die Frühlingssonne durch die Fenster blinzelt, beginnt vielerorts traditionell das große Reinemachen. Es sollte aber nicht nur für Ordnung und Sauberkeit in den eigenen vier Wänden gesorgt werden, sondern auch drumherum. Das Bedürfnis, in einer sauberen Umgebung zu leben, spüren wir spätestens dann, wenn beim Spaziergang die achtlos weggeworfenen Abfälle am Wegesrand zum Thema werden.

Es wäre schön, wenn viele engagierte Teterowerinnen und Teterower an dieser gemeinsamen Nachbarschaftsaktion „Frühjahrsputz 2023“ teilnehmen. Es bleibt dabei. Für das Können gibt es nur einen Beweis, das Tun. Gemeinsam wollen wir wieder einigen Schmutzecken im Ort zu Leibe rücken.

Für eine saubere und schöne Stadt! Bitte bringen Sie Arbeitshandschuhe mit! Danke für´s Mitmachen!

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Andreas Lange

 

24.02.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Februar 2023

24.02.2023 Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow Februar 2023

Klicken Sie hier, um die Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow zu lesen!

Neuer Nahverkehrsplan für die Region Rostock

Aktuelle Veranstaltungstipps

Aktuelle Veranstaltungstipps

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Wichtige Themen

SCHÖFFENWAHL 2023

SCHÖFFENWAHL 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserer Bergringstadt Teterow insgesamt 9 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Güstrow und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß

ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)
beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Bergringstadt Teterow, Tel.: 03996/1278-0 / E-Mail: ordnungsangelegenheiten@teterow.de.
Bewerbungsformulare finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/interessenten/schoeffe.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an
den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow, Tel.: 03843 75551101 / E-Mail: info@lkros.de.
Bewerbungsformulare finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/interessenten/schoeffe.

Historische Stadtmühle sucht neuen Betreiber für ein gastronomisches Gewerbe

Historische Stadtmühle sucht neuen Betreiber für ein gastronomisches Gewerbe

Der Betreiber der Stadtmühle in Teterow, Herr Helge Apelt, wird nach 7-jährigem Engagement nun aus wirtschaftlichen Gründen seine Tätigkeit in diesem Objekt beenden.

Die Stadt Teterow dankt Herrn Apelt für seinen unermüdlichen Einsatz mit originellen Ideen in der Stadtmühle. Diese vielen schönen Events haben das historische stadtbildprägende Gebäude über die Stadtgrenzen hinaus bekannter gemacht.

Es ist weiterhin das Ziel der Stadt Teterow, eine gastronomische Einrichtung in diesem sehr schönen Ambiente zu unterhalten. Derzeit läuft dazu ein Ausschreibungsverfahren.

Interessierte können ihre Bewerbung und Vorstellungen schriftlich an die

     Bergringstadt Teterow
     Der Bürgermeister
     Marktplatz 1-3
     17166 Teterow
     E-Mail:
buergermeister(at)teterow(dot)de

     oder

     Teterower Wohnungsgesellschaft mbH
     Marktplatz 8
     17166 Teterow
     E-Mail:
zentrale(at)teterower-wg(dot)de

richten.

An dieser Stelle finden Sie das Exposé der Stadtmühle Teterow.

Informationen für den Krisenfall

Informationen für den Krisenfall

Bürgerinformation der Bergringstadt Teterow - Notfallplanung bei außergewöhnlichen Schadenereignissen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Sorge, dass eine Energiemangellage zu einem längerfristigen Stromausfall führen könnte, beschäftigt auch in der Bergringstadt Teterow viele Menschen. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Christan Pegel, beruhigte unlängst: „Es spricht momentan sehr vieles dafür, dass wir gut durch den Winter kommen werden. Die Gasspeicher sind gefüllt. Das Oktoberwetter war außerordentlich mild. Wenn wir alle, jeder Einzelne von uns, auch weiterhin sparsam mit Strom, Gas, Wärme und Warmwasser umgehen, stehen unsere Chancen gut, dass es zu keiner Mangellage kommen wird.“

Die Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern wurden durch das Land M-V und den Landkreis Rostock aufgefordert, im Hinblick auf eine mögliche Energiemangellage u.a. Wärmeinseln und Katastrophenschutzleuchttürme vorzuplanen.

Die Bergringstadt Teterow hat diesbezüglich einen Krisenstab gebildet, in dem u.a. der Bürgermeister, die Fachbereichsleiter, die Freiwillige Feuerwehr Teterow, die örtliche Polizei, die Stadtwerke Teterow GmbH sowie der Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ mitwirken und sich im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben abstimmen.

Als Leuchtturm wird das städtische Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Fischersteig 28, 17166 Teterow) geplant. Hier wird der Verwaltungsstab und die Freiwillige Feuerwehr Teterow die Arbeit koordinieren. Die Stadtwerke Teterow GmbH und der Zweckverband „Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz“ sind diesbezüglich vom Standort in der Gasstraße aus tätig.

In der Turnhalle Ost (Straße der Freundschaft 5, 17166 Teterow) und in der Turnhalle Am Schulkamp (Schulkamp 4-6, 17166 Teterow) ist die Einrichtung von sogenannten Betreuungs- und Anlaufstellen zum Aufwärmen („Wärmehallen“) beabsichtigt.

Eine Bevorratung von Lebensmitteln, Hausapotheke, Hygieneartikeln und Energiereserven wird vom Bund, dem Land M-V sowie den Landkreisen empfohlen. Die Bergringstadt Teterow unterstützt diese Empfehlungen.

Auch uns geht es nicht darum Panik zu verbreiten, aber Vorsorge und Vorbereitung verschaffen zumindest erst einmal ein gutes Gefühl und sollte es zu einem längerfristigen Stromausfall kommen, sind die Bürger nicht sofort auf Unterstützung angewiesen und können sich zunächst selbst helfen.

An dieser Stelle finden Sie u.a. den vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegebenen Ratgeber/Leitfaden sowie eine Checkliste für die Maßnahmen zur Vorsorge durch die Bevölkerung. Diese Informationen geben einen guten Überblick darüber, wie ein Vorrat angelegt werden sollte. Neben dem allgemeinen Speisevorrat gehört in jeden Haushalt auch ein Vorrat an lagerfähigen und ungekühlt haltbaren Lebensmitteln und Getränken für zehn Tage. Von Hamsterkäufen ist dringend abzuraten.

Die Vorräte können mit jedem Einkauf sukzessive und mit Augenmaß angelegt werden. Wichtig ist ein regelmäßiges Umwälzen der Vorräte. So werden Lebensmittel vor Ende der Haltbarkeit im Alltag verbraucht.

Gerade in Krisen oder Notfallsituationen ist eine gute persönliche Vorbereitung der Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung. Auch ein Austausch mit Familie, Freunden und Nachbarn könne in solchen Situationen hilfreich sein. Es ist einfach wichtig, sich einmal mit dieser Thematik zu befassen und die eigene Bevorratung zu überprüfen. Gut vorbereitet wirkt das Schreckgespinst eines Stromausfalls ein ganzes Stück weniger beängstigend.

Die Notfallplanung bei einem langanhaltenden Stromausfall baut auf folgende Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf:

  • Hilfe aus den Nachbarbereichen ist nicht zu erwarten und auch die Bergringstadt Teterow und Behörden/Betriebe müssen mit eigenen Mitteln auskommen. Alle Bereiche des täglichen Lebens werden betroffen sein.
  • Eine Rundumversorgung der Bevölkerung ist durch die Stadt objektiv nicht leistbar.
  • Privatpersonen, Firmen und Einrichtungen müssen selbst Vorsorge treffen.
  • Städte und Gemeinden sollen Hilfestellung geben, sie haben in erster Linie ihre eigene Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Eine Rundum-Versorgung für jede Bürgerin und jeden Bürger ist durch die Behörden nicht leistbar. Eine aktive Vorbereitung und Mithilfe der Bevölkerung ist deshalb unerlässlich.

Um die Auswirkungen eines langanhaltenden Stromausfalls zu reduzieren, sollte jeder Haushalt so vorbereitet sein, dass er einige Tage ohne Hilfe von außen auskommt.

Jeder Bürger muss sich deshalb – entsprechend den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – selbst auf einen Stromausfall vorbereiten.

Vor dem Stromausfall:

  • Vorrat an Kerzen, Streichhölzern und Taschenlampen anlegen
  • Trinkwasser, Lebensmittel und Hygieneartikel für 1 – 2 Wochen bevorraten
  • batteriebetriebenes Radio vorhalten
  • persönliche Notfallvorsorge: Medikamente, Erste-Hilfe-Set und Pflegemittel bevorraten
  • immer ausreichend Bargeld vorrätig haben, da die Bankautomaten nicht funktionieren
  • Ersatzbatterien vorhalten
  • warme Kleidung und Decken vorhalten
  • wo notwendig, Vorräte an Holz, Kohle oder Briketts vorhalten
  • Treffen Sie Vorkehrungen, um pflegebedürftige Angehörige betreuen zu können.
  • Fahrzeuge sollten möglichst immer vollgetankt sein, da im Fall des längeren Stromausfalls auch Tankstellen nur eingeschränkt funktionieren. Auch wäre ein handelsübliches Notstromaggregat mit 20 Liter Betriebsstoff von Vorteil.

Während des Stromausfalls:

  • Leitungen für Notrufnummern freihalten: Stromausfall stellt keinen Notfall dar
  • Elektrische (Heiz-)Geräte ausschalten
  • Kühlschränke/Gefrierschränke geschlossen lassen
  • batteriebetriebene Radios liefern Informationen des behördlichen Krisenstabes und der Stromversorger
  • auf Hinweise im (Auto-)Radio achten
  • auf erhöhte Brandgefahr bei Nutzung von Kerzen achten
  • mit einem Camping- bzw. Gaskocher/Grill können kleinere Mahlzeiten zubereitet werden
    (Achtung: nur im Freien verwenden!)
  • Eigene Stromaggregate aufgrund giftiger Abgase nur im Freien verwenden!
  • Bei Verwendung von Gasflaschen auf ausreichende Belüftung achten!

Nach dem Stromausfall:

  • Elektrische Geräte nacheinander einschalten
  • Lebensmittel im (Tief-)Kühlschrank überprüfen
  • Kontrolle von Uhren und Wecker
  • Vorräte auffüllen
  • Vorsorge für nächsten Stromausfall treffen

Werden bei einem Stromausfall gasbetriebene Heiz- und Lichtquellen, Kerzen und dergleichen betrieben, besteht ein erhöhtes Brandrisiko. Rauchmelder, die heute in jedem Raum installiert sein sollten, schaffen hier mehr Sicherheit.

Bei der vorsorglichen Beschaffung von gasbetriebenen Heizquellen sollte darauf geachtet werden, dass Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. eine Sauerstoffmangelsicherung bei dem Gerät, vorhanden sind. Darüber hinaus muss bei der Verwendung von offenen Flammen in Innenräumen, wie z.B. Kerzen und Gasflammen, auf eine ausreichende Lüftung geachtet werden.

Auch sollten Sie sofort nach Eintritt des Stromausfalls alle elektrischen Wärmegeräte wie Herd/Ofen, Bügeleisen, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Heizdecken und -lüfter etc. ausschalten. So verhindern Sie den unkontrollierten Betrieb dieser Geräte beim Wiederkehren des Stroms. Für den Notfall sollten Löschmittel, z.B. Feuerlöscher, Wasserschlauch, Löschdecke etc. vorhanden sein.

Die Information der Bevölkerung bei einem Stromausfall erfolgt in der Erstphase noch über Internet oder Radio, in der weiteren Folge - soweit möglich - u.a. über Lautsprecherfahrzeuge bzw. über die Aushangtafeln des Informations- und Besucherleitsystems der Bergringstadt Teterow.

Die Notrufnummern von Polizei und Feuerwehr dienen ausschließlich der Meldung von Notfällen. Bitte wählen Sie den Notruf nicht zu Auskunftszwecken.

 

Bergringstadt Teterow
Der Bürgermeister
Marktplatz 1-3
17166 Teterow

Tel.: +49 3996 127812
Mail: info@teterow.de
Web: www.teterow.de

Informationen zum Coronavirus

Hilfe für die Ukraine

Hilfe für die Ukraine

Informationen und Hinweise zur Hilfe für die Ukraine - Landkreis Rostock

Betreuungshilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge - DRK Kreisverband Güstrow e.V.

Informationen über Beratungsmöglichkeiten - Bundesagentur für Arbeit

Informationen und Hinweise - Malteser Werke gGmbH

Deutschlernen für Kinder, gerne mit Geschwisterkindern und Eltern - Sozialwerk der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Malchin-Teterow e. V.

Wohngeldreform 01.01.2023

Wohngeldreform 01.01.2023

Zur Wohngeldreform 2023 können Sie sich auf der Seite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen www.bmwsb.bund.de informieren.
Um einen künftigen Wohngeldanspruch zu prüfen, nutzen Sie folgenden Link https://wohngeld-mv.de/rechner
. Hier können Sie eine unverbindliche Rechnung vornehmen.