Bürgerservice
An dieser Stelle können Sie die wichtigsten Dienstleistungen der Stadtverwaltung, Onlinedienste, weiterführende Informationen und entsprechende Formulare abrufen. ...
Klicken Sie hier, um die Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow zu lesen!
Eine weitere Einwohnerversammlung für die Ortsteile Niendorf und Pampow findet am Mittwoch, 19. November 2025 um 18:00 Uhr im Rathaussaal des Rathauses Teterow statt.
Dazu lade ich recht herzlich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile Niendorf und Pampow ein.
Ich freue mich auf eine rege Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lange
Bürgermeister
Bergringstadt Teterow, 22. Oktober 2025
Wenn wir uns an Krieg und Gewaltherrschaft früherer Tage erinnern, erkennen wir, wie wichtig Demokratie und Verständigung für den Frieden sind. Demokratien führen keine Kriege gegeneinander. Das Engagement für die freiheitliche Demokratie und die Menschenrechte aller ist deshalb auch Dienst für den Frieden.
Die Veranstaltung am Volkstrauertag erinnert an das vor mehr als 80 Jahren von Deutschen begangene Unrecht, welches in vielen Teilen Europas nach wie vor sehr präsent ist. Die Bergringstadt Teterow lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an diesem bedeutenden Gedenktag teilzunehmen und mit uns innezuhalten.
Sonntag, 16. November 2025 um 12:00 Uhr am Ehrenmal in den Heidbergen
Die Gedenkansprache wird vom Bürgermeister, Herrn Andreas Lange, gehalten. Das Schalmeienorchester sorgt für die musikalische Begleitung.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Andreas Lange
Bürgermeister
Am Donnerstag, 13. November 2025 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr führt Bürgermeister Andreas Lange eine weitere Bürgersprechstunde im Rathaus Teterow durch. Gern können Bürgerinnen und Bürger diesen Termin wahrnehmen, um sich vertrauensvoll mit ihren Fragen, Hinweisen und Ideen an ihn, zu wenden. Zur besseren Organisation werden Terminvereinbarungen unter Telefon-Nr. 03996 1278-12 erbeten.
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Ab dem 09.10.2025 tritt die europaweite Regelung „Verification of Pay (VoP)“ in Kraft. Sie ist Teil der EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung (Instant Payments Regulation, IPR). Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung).
Ziel ist es, die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter zu erhöhen. Mit der Empfängerüberprüfung sollen Betrugsversuche oder Fehlleitungen von Zahlungen frühzeitig erkannt und verhindert werden.
Im Fall einer Negativprüfung (keine oder eine unzureichende Übereinstimmung) erhalten Sie als Zahlungspflichtiger eine Rückmeldung um zu entscheiden, ob der Zahlungsauftrag in Ihrer Verantwortung ausgeführt werden soll oder nicht.
Um Verzögerungen bei der Durchführung von Überweisungen zu vermeiden, möchten wir Sie daher bitten, folgende Vorgaben zu berücksichtigen/ zu prüfen:
Zahlungen an die Bergringstadt Teterow:
• Kontoinhaber: Stadt Teterow
• bitte prüfen und korrigieren Sie im Bedarfsfall auch bereits bestehende Daueraufträge
Zahlungen der Bergringstadt Teterow an Sie
• Information an die Stadt zu ggf. zu korrigierende Empfängerdaten wie z.B.:
o Firmenzusätze wie AG, GmbH etc.
o Namensänderungen durch Eheschließung
o Gemeinschaftskonten - Namen mehrerer Inhaber
Für eventuelle Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter der 03996-12780 oder gerne unter kasse@teterow.de.
Teterow, den 25.09.2025
Den Teterower Bürger:innen, Vereinen, Verbänden, Gewerbebetreibenden, Freiwilligen Feuerwehren, Kirchengemeinden, Schulen, Kindergärten oder Nachbarschaften, steht die kostenlose und werbefreie Kommunikationsplattform „Crossiety“ zur Verfügung.
Über die Kommunikationsplattform „Crossiety“ werden alle Bürger:innen von Teterow regional miteinander verbunden. Viele kommunizieren bisher bereits über die verschiedensten Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp, eBay oder ebay-Kleinanzeigen miteinander. „Crossiety“ vereint all diese bekannten Social Media Plattformen auf einer regionalen Plattform.
Auf dem digitalen Dorfplatz können wir als Stadtverwaltung, Vereine, Unternehmen, Schulen, Kindergärten, Institutionen oder Gruppen, aber auch Sie als Privatperson wichtige Neuigkeiten, Veranstaltungen, Vereinsnachrichten, Hilfeleistungen u. v. m. einstellen.
Darüber hinaus gibt es bei „Crossiety“ den digitalen Marktplatz, der von Privatpersonen als auch Gewerbetreibenden genutzt werden kann. Zudem verfügt „Crossiety“ über eine regionale Jobbörse.
Sie haben zudem die Möglichkeit, für Ihre Aktivitäten eine eigenständige Gruppe anzulegen, aus welcher Sie intern und extern kommunizieren können. Die mit dem Status „offen“ oder „geschlossen“ angelegten Gruppen sind für alle Bürger:innen sichtbar. Im ersten Fall kann jeder der Gruppe beitreten, im zweiten Fall ist eine Beitrittsanfrage zunächst durch einen Gruppenadministrator zu bestätigen. Die Beiträge einer „privaten“ Gruppen für z. B. Familien, Freundeskreise oder Nachbarschaften sind nur für die jeweiligen Mitglieder sichtbar.
Zudem können Sie in Ihrer Gruppe auch verschiedene Teams (Untergruppen) anlegen. Dort können sich z. B. die unterschiedlichen Vereinsabteilungen, Kindergartengruppen, Schulklassen, Leitungen oder Elternvertreter o. v. m. gegenseitig informieren, austauschen oder organisieren.
Darüber hinaus kann jedes „Crossiety Mitglied“ über den „CrossChat“ mit jeden in den Dialog treten, um zum Beispiel etwas zu organisieren (Fahrgemeinschaften, Unternehmungen etc.). Dies sichert den Austausch ohne die Weitergabe von persönlichen Telefonnummern.
„Crossiety“ ist sowohl als App auf dem Smartphone oder Tablet, als auch webbasiert am PC oder Laptop kostenlos für Sie nutzbar.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Am Ende der Seite finden Sie weiteres Informationsmaterial und den Link zum digitalen Dorfplatz!
Nicht angemeldete Bürger können ebenfalls über diesen Link alle „öffentlich“ eingestellten Meldungen und Veranstaltungen abrufen.
Machen Sie mit und registrieren Sie sich auf „Crossiety
Ein wichtiger Hinweis: Die Anmeldung erfolgt mit Klarnamen (Vor- und Nachnamen). Die für den Anmeldeprozess notwendige E-Mail-Adresse und Handynummer werden für niemanden sichtbar! Sie dienen nur der Sicherheit, so dass bei Handlungsbedarf das „Crossiety Community Management“ jeden Bürger erreichen kann. Datenschutzrechtlich ist „Crossiety“ die sichere Alternative zu anderen Social Media Plattformen. Es erfolgt keine Auswertung und kein Weiterverkauf von Daten und es gibt keine Werbung.
Ansprechpartner in der Bergringstadt Teterow
Stadtverwaltung Teterow; dorfplatz@teterow.de, 03996 12780
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Dokumente
Dein Start mit Crossiety
Crossiety - der digitale Dorfplatz (Zielgruppen)
Crossiety für Vereine
Links nützliche Crossiety-Anleitungen
Links
Crossiety - Digitaler Dorfplatz
Crossiety - "kurz erklärt" YouTube
Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig, so dass ab dem 1. Januar 2025 in ganz Deutschland neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer A und B wirksam werden. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und trägt zur Finanzierung von Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und weiteren öffentlichen Dienstleistungen bei. Durch die Anpassung des Hebesatzes wird sichergestellt, dass die Stadt auch künftig handlungsfähig bleibt, ohne die Bürgerinnen und Bürger übermäßig zu belasten.
Bereits im gesamten Reformprozess wurde betont, dass das Aufkommen der Grundsteuer, welches den Kommunen zusteht, in der einzelnen Kommune allein in Auswirkung der Reform nicht steigen soll (Aufkommensneutralität). Es soll eine faire und transparente Steuerpolitik gefördert werden, die sowohl die finanzielle Belastung der Eigentümer als auch die notwendigen Einnahmen für die kommunale Daseinsvorsorge in Einklang bringt.
Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern müssen den aufkommensneutralen Hebesatz und ggf. vorliegende Abweichungen des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 bestimmten Hebesatzes von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen.
Die Ermittlung des Hebesatzes errechnet sich aus der Berechnung des Quotienten:
- aus dem Gesamtaufkommen 2024 (laut Haushaltsplan) und
- der Summe aller Grundsteuermessbeträge der Finanzämter 2025 (Messbetragsvolumen)
Demzufolge wird durch einfache Rechenoperation jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B ermittelt.
Hiermit veröffentlicht die Bergringstadt Teterow die aufkommensneutralen Hebesätze gem. § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V):
Grundsteuer A:
Gesamtaufkommen 2024: 46.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 11.725 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 392 v. H.
Grundsteuer B:
Gesamtaufkommen 2024: 1.100.000 EUR
Messbetragsvolumen 2025: ca. 194.264 EUR
Daraus ergibt sich ein berechneter aufkommensneutraler Hebesatz von: 566 v. H.
(Bearbeitungsstand 27.03.2025)
Der Hebesatz ab 01.01.2025 in der Grundsteuer A beträgt 360 v. H. und in der Grundsteuer B 480 v.H.
Die Stadtvertreter haben die Anpassung der Hebesätze auf einen aufkommensneutralen Hebesatz abgelehnt.
Die Grundsteuer für 2025 wurde gemäß gültiger Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen wie im Vorjahr erhoben. Folglich werden für den Haushalt 2025 der Bergringstadt Teterow Mindereinnahmen zu verzeichnen sein.
Verpassen Sie keine Veranstaltung mehr. Nachfolgend haben wir für Sie eine Übersicht aktueller Termine in Teterow und der Umgebung zusammengestellt:
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Der Planungsverband Region Rostock informiert https://www.planungsverband-rostock.de/
1. Beteiligung
Der Planungsverband Region Rostock betreibt derzeit die Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (REP) Region Rostock. Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wurde zum 22.01.2024 veröffentlicht. Die erste Beteiligung wurde eingeleitet. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.
Bis zum 01.03.2024 hatten alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessenten die Möglichkeit zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Bergringstadt Teterow wurde ordnungsgemäß vom Planungsverband am Planungsverfahren beteiligt.
Die Informationsvorlage M VII / 1393-1 wurde am 29.02.2024 auf der Teterower Stadtvertretersitzung mit der dazugehörigen Stellungnahme der Bergringstadt Teterow im Rahmen der Beteiligung zum ersten Entwurf für die Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock verlesen.
2. Beteiligung
Der zweite Entwurf des neuen Regionalen Raumentwicklungsprogrammes (Bekanntmachung des zweiten Entwurfes) wurde von der Verbandsversammlung am 23. September 2025 zur Veröffentlichung freigegeben. Die Entwurfsunterlagen bestehen aus dem eigentlichen Entwurf mit Text und Karten, der Abwägungsdokumentation und dem Umweltbericht mit mehreren Anlagen. Zusätzlich zum Umweltbericht ist ein gutachterlicher Fachbeitrag zu den Vorranggebieten Hafen, Industrie und Gewerbe veröffentlicht. Für die Nutzer geografischer Informationssysteme stehen die Geodaten der geplanten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im shape-Format zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.planungsverband-rostock.de/regionalplanung/neuaufstellung-raumentwicklungsprogramm-ab-2022/
Was bedeutet ISEK?
Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beschreibt verschiedene Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt für mehrere Jahre. Es ist ein informelles Papier, das kooperativ mit städtischen Institutionen, Fachplanungen, Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird. Fachexperten unterstützen diesen Prozess und geben wichtige Hinweise.
Integriertes Themenübergreifend (Bildung, Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Grün, Energie etc.)
Stadt Geltungsraum sind die Stadtgrenzen (Räumlicher Bezug)
Entwicklungs Stadt entwickelt sich. Dieser Prozess wird in einem ISEK beschrieben.
Konzept Finales Konzeptpapier mit Analyse, Zielen und Projekten
Warum benötigt Teterow ein ISEK?
1. Strategisches Steuerungsinstrument für einen Betrachtungszeitraum 2030/2035
2. Informelles Planungsinstrument, dass eine intensive Beteiligung und ein Einbringen seitens der Bürger ermöglicht
3. Betrachtung eines breiten Spektrums von Themen und somit auch Aussagen zu vielen relevanten Themen
4. Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln
Die umfangreiche Liste von Maßnahmen, die im Rahmen des ISEK-Prozesses und der Priorisierung erarbeitet wurden, geben Handlungsansätze, wie auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen angemessen reagiert werden kann. Nachhaltige Stadtentwicklung ist ein Prozess, der einer stetigen Untersetzung der Ziele bedarf. So können weitere Projektideen in den nächsten Jahren entstehen, die die gesetzten Ziele unterstützen. Darüber hinaus sind eine Überprüfung der Ziele und ein mögliches Nachsteuern im Rahmen zukünftiger Konzept-Fortschreibungen notwendig.
Die Mitglieder der Teterower Stadtvertretung beschlossen am 25.01.2024 die 2. Fortschreibung (November 2023) des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Bergringstadt Teterow. Die Erste Fortschreibung erfolgte 2012, eine Ergänzung 2015.
Katastrophen wie Unwetter, Überschwemmungen oder flächendeckende Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Krisen und großen Schadensereignissen gefeit sind. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. (Quelle: www.landkreis-rostock.de)