Bürgerservice
An dieser Stelle können Sie die wichtigsten Dienstleistungen der Stadtverwaltung, Onlinedienste, weiterführende Informationen und entsprechende Formulare abrufen. ...
Anlässlich des Bürgerentscheides vom 03.07.2022 können Sie sich an dieser Stelle über das vorläufige Ergebnis informieren.
Unter folgendem Link gelangen Sie zu den vorläufigen Ergebnissen der Abstimmung: Abstimmungsergebnisse
Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid der Bergringstadt Teterow
Bekanntmachung der Sitzung des Abstimmungsausschusses und deren Mitglieder
Bekanntmachung über den Bürgerentscheid zur Abberufung des Bürgermeisters der Bergringstadt Teterow sowie auf das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen
Bekanntmachung - Wahl der Abstimmungsleiterin und der stellvertretenden Abstimmungsleiterin
Informationen und Hinweise zur Hilfe für die Ukraine - Landkreis Rostock
Betreuungshilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge - DRK Kreisverband Güstrow e.V.
Informationen über Beratungsmöglichkeiten - Bundesagentur für Arbeit
Spendenaufruf - Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Teterow
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.06.2022 bis 23.07.2022
Auslaufen der Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage gemäß § 6 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V)
Aufgrund von § 6 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Corona-LVO M-V vom 31. März 2022 (GVOBl. M-V S. 218), die zuletzt durch Verordnung vom 13. April 2022 (GVOBl M-V S. 259) geändert wurde, gibt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Folgendes bekannt:
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 25. April 2022 die Feststellung, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Corona-LVO M-V (sogenannter „Hotspot“) besteht, nicht verlängert. Damit läuft die bestehende Feststellung am 27. April 2022 aus.
Gemäß § 6 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Corona-LVO M-V treten daher die Schutzmaßnahmen des § 8 Absatz 3 sowie der §§ 9 bis 19 der Corona-LVO M-V ab dem 28. April 2022 außer Kraft.
Gemäß § 1 Absatz 1 Sätze 2 und 3 Corona-JugVO M-V treten die Schutzmaßnahmen der §§ 3 bis 5 Corona-JugVO M-V ab dem 28. April 2022 außer Kraft.
Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Pflege und Soziales Corona-VO M-V tritt die Schutzmaßnahme des § 2 Pflege- und Soziales Corona-VO M-V ab dem 28. April 2022 außer Kraft.
Schwerin, den 27. April 2022
Die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport
Stefanie Drese
Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2022 Nr. 18
Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV (Stand: 04.03.2022)
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Informationen der Landesregierung M-V insgesamt
Informationen des Landkreises Rostock für Bürgerinnen und Bürger
Informationen des Landestourismusverbandes - von Touristikern für Touristiker
Informationen für Gäste
Informationen des Robert Koch-Instituts
Informationen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen der Bundesregierung
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Informationen Verband der Gartenfreunde e.V. Hansestadt Rostock
Informationen des Landesförderinstituts M-V
Informationen zu häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus und den Maßnahmen gegen seine Ausbreitung
Materialien für Bildungseinrichtungen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Klicken Sie hier, um die Informationen aus dem Rathaus der Bergringstadt Teterow zu lesen!
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