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Ruhefristen
30 Jahre für Erdbestattungen |
20 Jahre für Urnengrabstätten |
Nach Ablauf der Ruhefristen bzw. des Nutzungsrechts besteht die Möglichkeit der Verlängerung.
Auskünfte zu den Gebühren und zur Friedhofssatzung können bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.













