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Ruhefristen

30 Jahre für Erdbestattungen

20 Jahre für Urnengrabstätten


Nach Ablauf
der Ruhefristen bzw. des Nutzungsrechts besteht die Möglichkeit der Verlängerung.

Auskünfte zu den Gebühren und zur Friedhofssatzung können bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.

Wintermorgen
Wintermorgen

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