Grabmale
Grabmale sind durch die Friedhofsverwaltung genehmigungspflichtig.
Bitte beauftragen Sie mit der Anfertigung und Aufstellung einen zugelassenen Steinmetzbetrieb.
Dieser wird für Sie die entsprechende Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung einholen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.














