Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der Stadt Teterow
Die Stadt Teterow bietet eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst an.
Wer kann teilnehmen und wie lange dauert der Einsatz?
Im Bundesfreiwilligendienst kann sich jeder Freiwillige engagieren, ob jung oder alt, ob Mann oder Frau. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
Grundsätzlich wird der BFD in Vollzeit geleistet. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch eine freiwillige Tätigkeit vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche aufnehmen.
Die Freiwilligen verpflichten sich auf eine Zeit von mindestens sechs und höchsten 24 Monate (in der Regel 12 Monate).
Einsatzstelle:
Einsatzstelle ist die Kita "Nordlichter". Hier sollen die technischen Kräfte Unterstützung erhalten.
Voraussetzungen / Kenntnisse:
Es sind keine besonderen Kenntnisse erforderlich.
Was erwarten wir von Ihnen?
Wir freuen uns über engagierte, fleißige und freundliche Menschen, die im Bereich der Kita "Nordlichter" bei der Versorgung der Kinder tatkräftig und zuverlässig Unterstützung leisten wollen.
Beginn der Tätigkeit?
Es ist beabsichtigt, den Bundesfreiwilligendienst ab 01.04.2012 zu starten.
Abhängig ist der Beginn des BFD von der Zustimmung des Bundesministeriums für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Welche Leistungen erhalten die Freiwilligen?
Freiwillige erhalten während ihres Dienstes ein Taschengeld. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld und alle daran geknüpften staatlichen und tariflichen Folgeleistungen.
Freiwillige sind zudem grundsätzlich gesetzlich sozialversichert. Die Beiträge für die Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung leistet die Einsatzstelle bzw. Träger der Einsatzstelle.
Was müssen Sie tun?
Sie sind an dem Bundesfreiwilligendienst interessiert? Richten Sie ihre Bewerbung an die
Stadt Teterow
Fachbereich Zentrale Dienste
Personalwesen
Marktplatz 1-3
17166 Teterow
oder per E-Mail an personal(at)teterow.de.
Eine kurze Information über Ihren bisherigen Lebensweg und Ihre Beweggründe für den Bundesfreiwilligendienst sollten genügen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern unter 0 39 96-12 78-27 zur Verfügung.
Sie können weitere Informationen unter www.bundesfreiwilligendienst.de z. B. zum Ablauf oder der Anrechnung von BFD auf Arbeitslosengeld oder ALG II abrufen.












